Volltext: Die Burggrafen von Nürnberg im XII. Jahrhundert. Die Burggrafen von Nürnberg des XIII. Jahrhunderts (Bd. 1 und 2 in einer Bindeeinheit)

mag ‚auf diese Weise im Laufe der Zeit ebenfalls in 
kleinere Gebiete zerspaltet worden seyn, deren Beherr- 
scher aus Einer Wurzel entsprossen waren. Hier müs- 
sen wir die Ahnherren der Grafen von Zollern suchen; 
denn wenn auch das Amt der Grafen in ältesten Zei- 
ten ein Wahlamt, nicht ein erbliches war, so bestä- 
tigte doch der König dem Sohne in der Regel die Nach- 
folge in dem väterlichen Amte; nur Vergehen 
oder persönliche Abneigung machten hierin Ausnahmen. © 
Dies war auch die Ursache, dass endlich die Erblich- 
keit des Amies als Gewohnheit angesehen? und mit 
Wegfall der Wahl der Uebergang zum erblichen Be- 
sitze der Grafschaft gemacht wurde. Die beste Beleh- 
rung darüber, wie leicht dies geschehen konnte , bieten 
uns die Vögte der Klöster dar; die geistliche Macht 
konnte nur durch beständige Abwehr, durch Herbeiru- 
fung der königlichen Hülfe und sichere Festsetzung der 
Rechtsverhältnisse des Klosters zum Vogte, die Erb- 
lichkeit der Vogtei verhüten; ja nicht überall gelang 
dies selbst der wachsamen Klerisel. 
Nachdem das Grafenamt sich in erblichen Besitz 
einer Grafschaft verwandelt hatte, und sich in der an- 
gegebenen Weise eine Grafenfamilie häufig in mehre 
Zweige spaltete, entstanden neue Namen nach den 
neuen Burgen, welche den Mittelpunkt des Gebietes 
des Grafen ausmachten. Führte nun der Erbauer der 
Zollernburg den alten Namen Zolera? oder hatte 
der Burgberg schon diesen Namen, der nun auf die 
Burg und sodann auf deren Besitzer übergiug? — Hier- 
über zu entscheiden, fehlt es an jedem Anhalte. Im 
Volke heisst der Berg noch jetzt der Zollerberg, 
was dafür zu sprechen scheint, dass er nach einem 
Besitzer benannt wurde und der Berg seinen Namen 
der Burg mittheilte. 
5 Ueber Grafen u. Grafenamt vgl. Dön niges deutsches Staatsrecht I, 26 ff. 
Ebendas. 217.
	        
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