4
Die Berfahlung. Gerechtigkeit und Strenge,
AnteS vorzugsiweije auf vieljeitige gelehrte Bildung gefehen. Das
Höchite AHınt war das des oberftien Lofungers, der die Finanzen zu
verivalten Hatte, und einzelne der Sefchlechter, wie 3. B. das der Imhof,
fonnten fich rihmen, daj diefes hHöchjte Chrenamt ein paar Generationen
hindurch in Ihren Händen geblieben war. Ihre Macht und ihr großes
Aujehen erhielten fi aber die Gefchlechter vor allem auch dadurch,
daß jie unter einander die größte Strenge walten ließen. Sie waren
ollfonımen davon Durchdrungen, daß fie in Diefer Strenge gegen fich
tote ©
Yemen:
nferfer
Yllderı:
DE
nes
Kegierur
ergehüts
Qürnberger Siadbfmappen an der ehemal. Wörther Baltei.
ielbit den Bürgern ein Beifpicl für Iechtlichkeit, Zucht und mafellofes
geben fein mußten. Wer daher eines VBergehHensS im Amte fich fchuldig
nachte, der wurde fhonmungslos geftraft. So ward im Sahre 1469
ein Micolaus Muffel, der fich Veruntrenung von Stadtgeldern und
Verleßung von Amtsgeheimniffen hatte zu Schulden Kommen lajfen, mit
dem Tode durch den Strang geftraft. Uırd noch im Fahre 1514 ward
sin anderes Mitglied der MRegierung, Anton Tebel, wegen Beftechlich-
feit zu (chenslänglichen Sefängnis im Turm verurteilt, und weder
die Würiprache des Markarafen Sricdrich noch die des Kaifers felbit
Handelt
Murfmerti
Vorteile
Üeverhe,
de freien
ken bi
'olliten
Kündigfein
MD ay5