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Seite:
Ausschluß betrunkener, kranker oder
lärmender Personen als Fahrgäste,
3. 10ß... 244738
Freie Wahl der Fahrgäste unter den
aufgestellten Fiakern, Z. 16. . 184
Vorrecht der Fiakerführer und der
Fahrgäste, Z. 168.. 811884
Fahrten bei Arretierungen und poli—
zeilichen Vorführungen, 3. 16 .. 184
Dienstkleidung der Wagenführer, 3. 17 184
Taschenuhr der Wagenführer, Z3. 17 184
Fahrschein, dann Abdruck des Tarifs
u. s. w., Führen desselben seitens
des Wagenführers, Z3. 18... 1834
Tarif, sowie Auszug aus der Fiaker—
ordnung, Aufbewahrung im Innern
des Wagens, 3. 18..
Anbringung einer Tafel im Innern
des Wagens, durch welche auf die
Fiakerordnung nebst Tarif aufmerksam
gemacht wird, Z3. 13...—
Bezeichnung des Beginns der Zeit
derFahrt, dann deren Beendigung, 3.18 185
Verhalten der Wagenführer, 3. 19. 186
Besondere Verbote:
durch Anrufen oder dergleichen
Vorüuübergehende zur Fahrt einzu—
laden;
Trinkgelder zu fordern;
die Leitung der Pferde während
des Dienstes einem Fahrgast oder
überhaupt einem andern zu über—
lassen;
gegen den Willen des Fahrgastes,
welcher das Fuhrwerk genommen,
Personen in den Wagen zu nehmen;
den Dienst in betrunkenem oder
auch nur angetrunkenem Zustande
zu versehen;
während des Dienstes bei einer
Fahrt zu rauchen;
mit dem Fuhrwerke in der Stadt
umherzufahren, um Verdienst zu
—
Zahl der Fahrgäste, Z. 20 .. 1858
Fahrtempo, 3. 20. * 185
Durchsuchung des Wagens nach jeder
Fahrt, 3. 21...1836
Zahlung des Fahrgeldes bei einem
eintretenden Unfäll u. s. w. 83. 23 186
Tarif, 3. 258. .136 u. 187
Jürmentafeln, Anbringung solcher, Z.6b6 89
Firnis, Sieden von solchem, 3. 135.. 114
Fischbach, Verbot des Verbringens von
Schnee und Eis in denselben, 3. 101 98
Seite:
Fischbach, Verunreinigung desselben,
Verbot des Werfens toter Tiere,
dann von Schutt, Unrat u. s. w. in
denselben, Verbot des Schwemmens
von Schweinen und Verbot des Ein—
schlagens von Pfählen, 22b.... 54
Ftischbachbenützung, 222.. .. 54
Itischßachleitung, Herstellung von Seiten—
kanälen 226ß. 660
Ftische, deren Verkauf auf dem Wochen—
markt, 3. 7..12171
Jilachs, dessen Verkauf auf dem Wochen⸗
markt, Z. JI.. .4 169
Fileisch, Aufschlag für dasselbe, Nr. II. 204
— Gebrauch eines weißen Tuches beim
Ein- und Ausbringen in die Fleisch—
bänke, Z. II....
(siehe auch 8 16 Abs. 2 der ober—⸗
polizeilichen Vorschriften vom 15. April
1874, Kèt. A.Bl. S. 486)
grünes, Verkauf auf dem Wochen—
markt, Z. 5 Abs.3. ..
leischaufschlagsordnung, 646...
J. Aufschlagspflich..
II. Aufschlagssätze.
III. Aufschlagsbezahlung. ...
IV. Rückvergütung..
V. Vorschriften bezügl. der Kontrole
Vorschriften zur Koutrole u. Sicherung
des Fleischaufschlags, 64424.. ..
Fleischbänke, siehe ZFleischverkauf ..
Fleischbank, Verkehr der Metzgerkarren
dortselbst, Z3Z. 8208.
Ileischfabrikate. Aufschlag für dieselben,
Nr. III.
Ileischverkauf in den Fleischbänken, in
Privathäusern und Läden, 19 ..
Anschrieb des Namens des Verkäufers
und der Fleischpreise, ßZ. ...
Qualität des Fleisches, 19, 3. 3.
3. 5 .5.
die den Kunden in das Haus zu
tragenden Fleischportionen, 3. 4..
Fleischwarenverkäufer, deren Verpflich—
tung zur Führung eines Kontrol—
buches hinsichtlich der von auswärts
hier eingebrachten Schinken, Wurst⸗
waren u. s. w, 3.T— 6
Ilüssigkeiten, säure-oder giftstoffhaltige,
Verbot hinsichtlich des Ableitens oder
Verbringens solcher in die Kanäle, 3Z.2 66
schädliche, Verbot des Ausgießens
solcher auf die Straße, Z.97.-97
übelriechende, Verbot des Verbringens
in Rimnfteine und Wasserläufe, Z. 118 101
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