Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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währsfrist nicht festgesetzt worden, so dauert die Gewährleistung 
vierzig Tage. 
Ein allgemeines Versprechen, wegen aller Fehler zu haften, 
wird nur auf die obigen gesetzlichen Fehler bezogen. 
Die Fristen werden von dem Tage der Uebergabe an be— 
rechnet und hiebei dieser Tag selbst nicht mitgezählt. Befindet 
sich der Erwerber bezüglich der Empfangnahme in Verzug, so 
wird die Frist vom Tage des Verzuges an berechnet. 
Der Anspruch auf Gewährleistung muß bei Verlust des— 
selben spätestens innerhalb zwei Wochen nach Ablauf der Ge— 
währsfrist durch Klage oder Streitverkündung geltend gemacht 
werden. 
Die Gewährsfrist fällt weg, wenn der Veräußerer sich 
Gewährfreiheit besonders bedungen hat. 
12) Alle abgeschlossenen Kauf- und Tauschverträge sind 
von den Kontrahenten der Marktinspektion anzuzeigen. 
Die Anzeige hat außer Namen und Stand der Kontra— 
henten das Alter, Geschlecht, die Farbe der Pferde, sowie den 
Kauf- bezw. Tauschpreis zu enthalten. 
13) Zur Sicherheit des Verkehrs wird empfohlen, über 
Kauf- oder Tauschverträge Urkunden zu verlangen, deren Aus— 
fertigung von dem Personal der Marktinspektion besorgt wird. 
Die hiefür zu entrichtende Gebühr beträgt 30 Pfg. für 
den Vertrag, welche in der Weise unter die Kontrahenten zu 
teilen ist, daß beide Kontrahenten je die Hälfte derselben 
bezahlen. 
14) Für die zur Veräußerung auf den Markt gebrachten 
Pferde ist ein Pflasterzoll nicht zu entrichten. 
15) Allen durch die Umstände veranlaßten Anordnungen 
der Marktkommission ist unweigerlichst Folge zu leisten. 
16) Verfehlungen gegen die Marktordnung werden an 
Geld bis zu 30 Mark gestraft. L 
Ortspol. Vorschr. vom 12. August 1876 mit der durch 
Art. 75 des Ausf. Ges. zur R.Ziv. Pr.Odg. veranlaßten Aende— 
rung der Ziff. 11. 
— — 
Holz⸗ und 
Holzkohlen— 
markt⸗ 
Ordnung. 
55. Auf Grund der Art. 146 Abs. 1 und 152 des P. St. G. B. 
J. Holzmarkt-Ordnung. 
1) Zum öffentlichen Verkauf des Brenn-, Bau-, Werk— 
und Nutzholzes, der Bretter und der Holzkohlen ist in hiesiger 
Stadt der nach bisheriger Uebung an jedem Dienstag, 
Donnerstag und Sonnabend stattfindende Markt bestimmt.
	        
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