Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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leitung mit einander zu verbinden, und muß diese 
Leitung über die ganze Länge des Firstes und bei 
flachen Dächern an den Kanten des Daches entlang 
führen, wobei jedoch Kamine oder andere den Drähten 
schädliche Ausströmungsöffnungen zu umgehen sind. 
Je drei Auffangstangen erhalten mindestens eine Ab— 
leitung, wenn dieselbe von der mittlern, und je zwei, 
wenn sie von einer Endstange ausgeht. Dieselbe ist 
nöglichst direkt zum Boden zu führen. 
Ausgedehntere Metallmassen, die sich an oder im Ge— 
bäude befinden, sind mit den Blitzableitern zu ver— 
binden, wie Metallbedachungen, Rerservoire, Dach⸗ 
rinnen, Traufröhren, eiserne Glockenzugdrähte an 
Turmuhren ꝛc. Wennmöglich sind solche Metallmassen 
oben und unten, Metalldächer an allen Ecken, ebenso 
Gas- und Wasserleitungen, welche bis zur Dachetage 
des Gebäudes reichen, sowohl an ihren hoͤchsten Teilen, 
als auch bei den Einführungs- oder Straßenröhren 
gut zu verbinden. Im Innern bewohnter Gebäude 
sind diese Verbindungen aus isoliertem, 6 mm. starken 
Kupferdraht herzustellen. 
Leitungen, zwischen denen Gebäudeteile sich befinden, 
müssen wenigstens 8 m. von einander entfernt ge— 
halten werden. 
Um die Bodenleitungen von den oberirdischen Leitungen 
zum Zweck der Prüfung leicht lösen zu können, muß 
jede Ableitung vor ihrem Eintritt in die Schutzröhre 
getrennt und mittels vorgeschriebener Kupfermuffen 
solid vereinigt werden. 
II. Auffangstangen. 
Die Auffangstangen können nach der Spitze zu entweder 
konisch verlaufend oder gleich stark hergestellt werden 
und sollen Hauptauffangstangen der leichteren Be— 
festigung halber nicht mehr als 3 m. und Neben— 
auffangstangen nicht mehr als 1,80 m. Länge über dem 
Dachfirst erhalten. Erstere bekommen unten eine 
Stärke von 30—40 mm. und letztere von 20 25 mm. 
und sind dieselben aus gutem, zähen Schmiedeeisen 
von rundem oder quadratischem Querschnitt herzu— 
stellen. 
Sollen Röhren als Auffangstangen verwendet 
werden, so muß der Leitungsdraht innerhalb der 
Röhre bis zur Spitze der Stange geführt werden. 
Die Fangstangen müssen derart befestigt sein, daß 
sie dem stärksten Winde widerstehen. 
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