nach seinem Tode veröffentlicht werden sollte, gekommen
ist, ahne ich nicht. Sie wird wohl in der russischen Revo-
lution verloren gegangen sein.‘ Eine neue Bestätigung
der in den höchsten Adels- und Fürstenfamilien betreffs H.s
fest begründeten Auffassung!
]) Die Mitteilung einer in ihrer Kindheit in Schwäbisch-
Gmünd wohnhaft gewesenen alten Dame, die dort die
Verfehmung des Fuchshof-Müller erlebt hat. Oft sei er
auf den Straßen von den Einwohnern mit solchem Gejohl
und Pfeifen unter dem Zuruf „Prinzenmörder‘‘ verfolgt
worden, daß er laufend in Häuser flüchtete.
Dies letztere natürlich nur ein Indiz leichterer Art!
Die gewichtigsten eingangs (Mord)! Dabei die älteren,
von Kolb in seinem K. H. (1883 bei Coppenrath-Regens-
burg. 2 Mk.) und die von Dr. Klee neuerdings gesammelten
nicht zu vergessen!
Zum Schlusse noch eine Bemerkung.
Wenn Dr. Mittelstaedt in seinem K.-H.-Buche (1876
bei Bassermann-Heidelberg) die Prinzenlegende dadurch
aus der Welt schaffen zu können glaubte, daß er den
Eintragim Kirchenbuche über den Tod des
Erbprinzen und das Protokoll über die Be-
stattungszeremonie zu diesem Zwecke anführt,
so beweist er damit gar nichts. War unter Überwindung
ungeheurer Schwierigkeiten wirklich eine Vertauschung
des Erbprinzen geglückt, so war alles folgende dagegen
ein Kinderspiel. Es genügte, daß ein im guten Glauben
gehaltener Hofangestellter dem Pfarramt den Tod meldete,
worauf ihn der Geistliche einfach einzutragen hatte. So
noch heute beim Standesamte! Ein Vater meldet dort
den Tod seines Sohnes, Der Standesbeamte beurkundet:
„Es erscheint — — — und meldet‘ — —. Unter gewöhn-
lichen Verhältnissen genügt eine solche Meldung zur Aus-