Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

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Verfassung. 
Endlich ist auch noch eine im Sold stehende 
berittene Stadtgarde von Einspaͤnnigern vor— 
handen, welche unter einem Lieutenant stehet. 
Diese Einspaͤnniger werden zur Bedienung in ob⸗ 
rigkeitlichen Geschaͤften, zum Kirchweyhschutz auf 
dem Land, zu Verschickungen, und theils zum Ge⸗ 
leiten der Kaufleute und deren Guͤter auf den 
Landstrassen, gebraucht. 
Zur Sicherheit bey Nachtszeit sind auser⸗ 
dem, daß auch oͤfters patrouillirt wird, verschie⸗ 
dene Gattungen von Waͤchtern aufgestellt, wel⸗ 
che theils die Stunden durch alle Strassen aus⸗ 
ruffen; theils aber, und besonders auf den Stadt⸗ 
mauern, durch Blasen in ein Horn anzeigen. 
Ansehnlicher Strassen sind ietzt manche bey 
Nachtzelt mit schwebenden Laternen beleuch⸗ 
tet. Doch ist dies nur Privatunternehmung, wel⸗ 
che sowol zur Sicherheit als Zierde noch allge⸗ 
meiner werden wird. 
Die Thore sind zwar, des Schutzes wegen, 
zu Nachtzeit gesperrt; man kan aber bey dem 
Haller- und Woͤhrderthuͤrlein in ieder Stunde 
der Nacht ein⸗ und aus passiren 5)Y. Es wird 
fuͤr 
1) Der Einlaß benm Hallerthuͤrlein wurde 1698. er— 
oͤfnet, hoͤrte aber 1700, wiceder auf. Man konnte 
daher
	        
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