Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Verfassung. 
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Amt nicht nur vierteliaͤhrige Gaben unter Haus⸗ 
arme, sondern auch verschiedene Stiftungen aus⸗ 
gespendet, worunter die Saylerische von 1388. 
die aͤlteste und betraͤchtlichste ist. Sie bestehet 
ganz in Victualien, naͤmlich in Brod, Fleisch, 
Salz und Schmalz, welche Hausarme, und be⸗ 
sonders solche, die viele Kinder haben, erhalten. 
Unter diese Stiftungsgenossen, deren immer uͤber 
100. sind, wird Brod und Fleisch, theils woͤchent⸗ 
lich, theils 14.taͤgig; Salz und Schmalz aber/ 
biermal im Jahr an den Quatembern ausgetheilt. 
Von ieher hat es in Nuͤrnberg wolthaͤtige 
Personen gegeben, welche groͤsere oder kleinere, 
zum Theil betraͤchtliche Summen zu milden Stif⸗ 
tungen *) verschaffet, die Verwaltung daruͤber 
aber meistens Privatpersonen aufgetragen haben, 
von denen diese Executionen, wenn sie nicht schon 
mit gewissen Aemterstellen verknuͤpft sind, andern 
uͤbertragen werden koͤnnen. Das Vormundamt 
hat aber daruͤber die Aufsicht, daß der Wille des 
Stifters vollzogen werde. 
Solchet 
.) G. Herrn D. und Profess. Siebenkees Nachrichten 
von Armenstiftungen in Nuͤrnberg, 1792. 8. Hier⸗ 
innen sind nur einstweilen 72. beschrieben, und ist 
die Fortsetzung zu erwarten.
	        
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