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Verfassung. 163
S. 43. bey den Wasserwerken und Brunnen ge⸗
dacht ist, uͤberfluͤssig versehen.
An Baumaterialien ist eben so wenig Man⸗
gel. Die Steinbruͤche gehoͤren zur Stadt, und
es hat seinen Tax, wieviel fuͤr iede Gattung ge⸗
brochener Steine bezalt wird. Die Steine zum
Kalchbrennen liefert meistens der, zwischen Altdorf
und Lauf liegende Moritzberg, und dieser Kalch
muß aller in die Stadt zum Verkauf gebracht wer⸗
den. Ziegelbrennereyen giebt es verschiedene
nahe an der Stadt, und in deren Gebiet.
Das Bauholz wird meistens aus den bee⸗
den Reichswaͤldern, auch zum Theil aus andern,
der Stadt selbst, oder Privatpersonen geboͤrigen
Waldungen genommen. Saͤg- oder Schneid⸗
muͤhlen sind in der Stadt drey, auf dem Land
aber mehrere.
Da einige Fabriken und Professionen zu Ver⸗
fertigung ihrer Waaren sich der Kohlen bedie⸗
nen muͤssen; so werden solche in ziemlicher Menge,
meistens aus Stoͤcken, gebrennt, und in die Stadt
auf die Kohlenmaͤrkte zum Verkauf gebracht.
Jeder Burger erhaͤlt iaͤhrlich aus dem Reichs⸗
wald Brennholz, gegen eine geringe Abgabe,
welche Pfandgeld heiset; muß aber solches sich
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