Volltext: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

Verfassung. 121 
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Herren Landpflegere sind aus dem Rath genom⸗ 
men; zu Beamten aber sind angestellt: ein Land⸗ 
schreiber, der zugleich Syndicus ist, ein Regi⸗ 
strator, zwey Adiuncten, und zwey Accessisten. 
Meistens ist einer von diesen zugleich Marsch⸗ 
commissar. Mit diesem Departement ist auch das 
Landsteueramt verbunden, wie oben gedacht ist. 
Die Pflegaͤmter der beeden Vorstaͤdte Woͤhrd 
und Gostenhof, stehen unter dem Losungamt. 
Jenes hat einen adelichen Richter, einige Ge⸗ 
richtsschoͤpfen, Burgermeister und Ratbsverwandte; 
dieses einen adelichen Pleger, und Amtsbeysitzere. 
Jedem ist ein Gerichtschreiber beygegeben. 
Einer Deputation von sechs Senatoren, und 
zwar derienigen alten Burgermeister, die zunaͤchst 
an dem Septemvirat stehen, sind die beeden Wald⸗ 
aͤmter zu St. Sebald und Lorenz untergeord⸗ 
net. Jedes ist mit einem adelichen Amtmann, 
dann einem Wald« und Forstgerichtsschreiber, und 
einem Registrator besetzt. Dazu geboͤren auch die 
Amtsmannsknechte, Waldhauer und Forster. Mit 
dem Waldamt zu St. Lorenz ist zugleich das Zei⸗ 
delgericht in Feucht verbunden. 
Unter dem Spitalamt stehet der Nuͤrnbergi⸗ 
sche Stabsrichter und der Gerichtschreiber zu 
Wendelstein, welch⸗letzterer aber, da der Stab 
mit Anspach wechselt, gemeinschaͤftlich ist. 
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