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concorde) cine neue Form, neue Inschrift und neue Statuten, 
Au Stelle des einfachen, von zwei Oelzweigen eingefassten Kreuzes 
trat ein achteckiges mit zwei schwarzen preussischen und zwei 
roten brandenburgischen Adlern, Auf der einen Seite blieb das 
Wort Concordant; auf der anderen, wo chemals der Name des 
Stifters mit dem Datum (15. Juni 1660) stand, las man 
Constante Et Eternelle Sincerite, so dass die vier Anfangsbuch- 
staben den Namen Christian Ernst und den seiner Gemahlin 
Elisabeth Sophie andeuten., Christian Ernst bestimmte, dass der 
Orden an keinem anderen Tage als am 27. Juli verliehen 
werden sollte. 
Zu den Denkmälern seiner künstlerischen Thätigkeit 
yehören aber auch der Bayreuther und Himmelkroner Hofzarten 
Im Jahre 1676 vergrösserte er den „Lustgarten“ (jetzigen 
Hofgarten) in der Rennbahn durch Aukauf von einigen Grund- 
stücken. Ein weiterer Ankauf von 8'/ '"Tagwerken wurde 
gemacht, als darin eine Maillebahn (ein Platz für Ballspiel) an- 
gelegt wurde, In Himmelkron liess er gleichfalls einen Hofgarten 
anlegen, vor allem aber jene grosse über 1000 Schritt (ca, 800 m) 
lange Lindenallee nebst einer Baile-Maille. Letztere in ganz 
Europa so berühmt gewordene Lindenallee, die in vierfacher 
Baumreihe je 200 Bäume zählte, stand am linken Ufer des Mains 
zwischen der oberen und unteren Himmelkroner Brücke, welche 
nach dem in der Allee angelegten Spielplatze Baile-Maille-Brücke 
hiess oder, wie sie von den Himmelkronern genannt wurde, 
„Bulmain-Brücke.“ Die erste Anlage wurde 1662 oder 1663 
gemacht. 
Da die Allee nur 1000 Schritt lang war, standen die Bäume 
ziemlich nahe beisanımen, ihre Aeste waren in Folge dessen so 
in einander geschlungen, dass sie ein Ganzes bildeten. Im Innern 
der Allee waren die Linden weit hinauf sorgfältig ausgeastet 
und bildeten dadurch ein prachtvolles grünes Gewölbe, durch 
das kaum ein Sonnenstrahl hindurchdringen konnte, Im Jahre 
1792 fiel sie leider einer erbärmlichen Finanz-Spekulatium zum 
Nonfer. 
Auf dem Gebiete der Rochtspflege machte sich der 
Markgraf dadurch bekannt, dass er gegen das Duell mehrmals 
scharfe Mandate erliess. 
Im Jahre 1685 erliess er ein solches wider das Raufen, 
Balgen, besonders gegen das Duell. Wer anderen eine Beschä- 
digung zufügte, dem sollte die rechte Hand abgehauen werden, 
Wer einem anderen tötliche Verletzungen beibrachte, sollte die 
Todesstrafe erleiden und kein ehrliches Begräbnis erhalten, Die 
Sekundanten sollten mit dauernder Landesverweisung bestraft 
werden. Im Jahre 1699 wurde dieses Mandat nach verschärft. 
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