Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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‚sehen zu haben, weshalb der Reichstag über bessere Mittel zur 
Erhaltung des Gerichtes und Regimentes nachsinnen möge. Jetzt 
war der Sieg der Städte entschieden, das Zollprojekt fiel zu 
Boden. Dagegen erregte die Schonung der Gesellschaften eine 
grosse Erbitterung der übrigen Städte gegen Augsburg, auf 
dessen Seite Hannart stand. Die Augsburger erklärten am 8, 
bei Übergabe einer Supplik, worin die Städte ihre alten Be- 
schwerden, vor allem inbetreff der Session auf dem Reichstage, er- 
neuerten, in der Monopolfrage seien sie andern Sinnes. Ferdinand 
und Hannart baten die Städte, auf die sofortige Besprechung 
ihrer Beschwerden zu verzichten und an den Verhandlungen 
teil zu nehmen. Höhnisch erwiderten sie, dass ihre Session ja 
damit anerkannt werde. Man beschloss am 19., zugleich über 
ihre Sache zu verhandeln. Am 20. begannen die Beratungen 
über das Regiment, dessen Auflösung die Städte in Speier bereits 
gefordert hatten. 
Einst glaubte man in ihm den Ausdruck der ständischen 
Regierung zu sehen, jetzt verlangten die Stände selbst seinen 
völligen Sturz. Der Kaiser dagegen wollte seine Erhaltung, weil 
er sonst jeden Einfluss auf das Reich verlor, den er bislang 
zumeist durch den Statthalter Ferdinand ausübte; so wun- 
derlich hatten sich die Verhältnisse verschoben, Die Stände 
weigerten jede Verhandlung mit dem Regiment in seiner jetzigen 
Zusammensetzung; selbst als die kaiserlichen Abgesandten auf 
Grund der Wormser Regimentsordnung eine Neubesetzung vor- 
schlugen, schien ihnen dieses Verfahren zu langsam. 
Gegen die Abschaffung des Regimentes arbeiteten Ferdinand 
und Hannart. In Sonderverhandlungen mit den einzelnen 
Städten gelang es ihnen, mit Hinweis auf den Willen des Kaisers 
eine Anzahl derselben zu gewinnen!). So erklärte jetzt Nürn- 
berg, dass es niemals bindende Versprechungen gegen das 
Regiment abgegeben habe. Das Regiment ging daher gegen 
seine Hauptgegner, die Städte, vor und fragte am 26. an, ob 
denn alle Städte in die Beschwerde gewilligt hätten. Die hbe- 
absichtigte Spaltung mislang indes; man antwortete, es sei die 
Meinung der Gesamtheit gewesen. Hierauf wies das Regiment 
die Anschuldigung zurück und erklärte zu wissen, dass nicht 
alle Städte der Beschwerde beistimmten. Ein Ausschuss von 
acht Mitgliedern empfahl am 8. März, dass man zur Beilegung 
des Streites dem Regiment die Jurisdiktion entziehen sollte; nur 
die Execution in Glaubens- und Türkenfragen sollte ihm bleiben. 
Die Kosten sollten zwischen den Ständen und dem Kaiser 
Richter, S. 68 ff.
	        
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