Volltext: Katalog der III. Internationalen Ausstellung von Hunden aller Rassen

Jugendklassen sind bestimmt für Hunde, die am Prämiirungstage 
ıehr als 6 aber nicht mehr als 12 Monate, Bernhardiner, Neufundländer und 
deutsche Doggen, die nicht mehr als 15 Monate alt sind. 
Hunde, die einer in Deutschland heimischen, nicht anerkannten Rasse 
ıngehören, werden keinesfalls zugelassen. 
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s 21. Verkauf ausgestellter Hunde. 
Der Besitzer eines zur Ausstellung gelangenden, als verkäuflich hbe- 
zeichneten Hundes ist verpflichtet, denselben bis zum Schluss der Ausstellung 
zu dem Preis abzugeben, den er auf dem Anmeldeschein als Verkaufspreis 
angegeben hat. Eine Herabsetzung des geforderten Preises ist statthaft, doch 
muss hievon der Geschäftsstelle Anzeige gemacht werden, welche dies durch 
in Plakat über dem Platze des Hundes zur Kenntniss der Besucher bringen 
wird. In diesem Falle ist jedoch bei Verkauf des Hundes vom Verkäufer die 
Gebühr von dem im Kataloge und Anmeldeschein bezeichneten, ursprünglichen 
Verkaufspreis zu zahlen. Verkäufe sind nur dann als gültig zu betrachten, 
wenn sie durch die Geschäftsstelle der Ausstellung vermittelt werden. Ver- 
zaufte Hunde können von Käufern nur mit Genehmigung der Ausstellungs- 
eitung von der Ausstellung entfernt werden. 
Der Betrag für einen auf der Ausstellung gekauften Hund ist in der 
zeschäftsstelle zu entrichten und wird innerhalb 14 Tagen nach Schluss der 
Ausstellung dem Verkäufer unter Abzug von 10 vom Hundert zu Gunsten 
ler Ausstellungskasse zugestellt. 
X 25. Kataloge und Preisliste. 
Der amtliche Katalog der Ausstellung ist an deren Eingängen, sowie 
an den Verkaufsstellen, innerhalb der Ausstellung für 1 Mk. zu haben. Nur 
lie von der Geschäftsstelle aufzustellende amtliche Preisliste ist massgebend. 
Versendung von Katalog und Preisliste nach ausserhalb, erstere mit 
3U Pfg. letztere mit 3 Pfg. Porto-Zuschlag kann nur bei vorheriger Einsendung 
les Betrages und nach Schluss der Ausstellung erfolgen. Eine kostenlose 
Vertheilung von Katalogen und Preislisten findet. nicht statt. 
$ 26. Klubpreise, 
Vereine, welche Spezialpreise stiften, für die nur ihre Mitglieder kon- 
kurrenzberechtigt sein sollen, werden ersucht, bis spätestens 10. August 1901 
ler Geschäftsstelle ein vollständiges bis zum Tage berichtigtes Mitglieder- 
Verzeichniss zu übergeben. Geschieht dies nicht, oder nicht rechtzeitig, so 
muss die Vergebung der betr. Spezlalpreise dem stiftenden Verein selbst über- 
lassen bleiben, ohne dass in der amtlichen Preisliste der Zuertheilung dieser 
Preise Erwähnung gethan werden kann. 
$ 27. Diplom. 
Alle Aussteller, die ein Diplom über zuerkannte Preise wünschen, wollen 
hren Antrag bis 10. September 1901 schriftlich an die Geschäftsstelle richten 
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