Volltext: Katalog der III. Internationalen Ausstellung von Hunden aller Rassen

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$ 22. Proteste. 
Ein Protest gegen die Vergebung eines bestimmten Ehren-, Spezial- oder 
Auchtpreises, gegen die Verleihung der Eintragsberechtigung, oder gegen die 
Zefähigung eines Hundes in einer bestimmten Klasse oder um einen bestimmten 
Preis sich zu bewerben, muss vor Ablauf des nächsten Kalendertages nach der 
lurch Anschlag an den Ständen erfolgten Veröffentlichung der Prämiirung, 
an Protest gegen Zuwiderhandelns gegen eine der Bestimmungen des $ 1 
betr. Namensregistrirung und Eintragung in das D. H.-St.-B. innerhalb 10 
Kalendertagen nach dem Tage der Eröffnung der Ausstellung schriftlich bei 
ler Ausstellungsleitung eingebracht werden, unter gleichzeitiger Hinterlegung 
aäiner Sicherheit von 30 Mark, die zu Gunsten der Ausstellungskasse verfällt. 
wenn ein Protest endgültig verworfen wird. 
Ueber einen während der Dauer der Ausstellung eingelegten Vrotest 
antscheidet die Ausstellungsleitung wenn irgend angängig noch vor Schluss 
ler Ausstellung, möglichst in Gegenwart des Protesterhebenden und des 
Besitzers des Hundes gegen den der Protest gerichtet ist, über einen Protest 
vegen Zuwiderhandelns gegen die Bestimmungen des X 1 betr. Namens- 
‚egistrirung und Eintragung in das D. H.-St.-B. sobald als thunlich auf Grund 
ler einzuholenden amtlichen Auskunft der Geschäftsstelle für die Namens- 
egistrirung bezw. der Kommission für das D. H.-St.-B. Gegen diese Ent- 
scheidung steht jedem Betheiligten die binnen 3 Tagen nach Bekanntmachung 
ler Entscheidung schriftlich bei der D.-C. einzulegende Bernfung frei. Letztere 
;rkennt dann endgültig. Wird infolge Protestes ein Preisgewinner einer Klasse 
als zu dem Preise nicht berechtigt bezeichnet (disqualifizirt), so rücken die 
übrigen Preisgewinner dieser Klasse, wenn der Preisrichter ihnen den höheren 
Preis zuerkennt, sowie der mit H.-L.-E. und Reserve bezeichnete Hund ent- 
sprechend auf. 
$ 23. Klassen-Erklärung. 
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In offenen Klassen müssen alle ausgestellten, über 12 bezw. 15 
Monate alten Hunde derselben Rasse, Unterrasse, Abart, Unterabtheilung 
a. s. w. sich um den Preis bewerben. sofern sie nicht in die Jugend- oder 
siegerklasse gehören. 
In Siegerklassen müssen alle Hunde und zwar Jagdhunde, die auf 
von der D.-C. anerkannten Ausstellungen (nicht Schauen), Luxushunde, die auf 
nländischen Ausstellungen zwei oder mehr erste Preise in offener 
Klasse erhalten, und können ausserdem alle Hunde, die erst einen solchen 
Preis gewonnen haben, genannt werden. 
Neulingsklassen stehen allen Hunden ohne Alters-Unterschied offen, 
welche am 10. August 1901 noch keinen I., II., III. Preis oder H..L.-E. 
mit Reserve auf einer anerkannten Ausstellung gewonnen haben, wobei in 
Jugend-, Wurf-, Koppel-, Collections- und solchen Klassen, die nicht allen 
Ausstellern offen waren (wie Orts- und Club-Klassen etc.) errungene Preise 
ausser Acht bleihen. 
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