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dahin gestellt sein, bei der erkannten Wahrheit zu bleiben und
ihre befohlenen Unterthanen getreulich zu weisen, durch keinen
Vorteil oder Nachteil sich beeinflussen zu lassen, denn Wahrheit
ist Wahrheit, Lüge ist Lüge und dazwischen kein Mittel 2).
Ungeduldig warteten die Städte auf Beantwortung ihrer
Eingabe; daher war es ihnen unangenehm, dass auf Bitten
Ferdinands am 30. beschlossen wurde, vor allem die Türkenfrage
zu behandeln. Sie setzten sogleich eine Schrift auf des Inhalts,
dass sie ohne das Zugeständnis ihrer Session in den Ausschüssen
und vor Beantwortung ihrer Eingabe, über andere Sachen nicht
verhandeln könnten. Allein vor der Übergabe dieser Schrift
wurde ihnen mitgeteilt, dass ein Ausschuss gebildet werden
xürde, an dem sie teil haben sollten.
{n der That wurde ein Ausschuss für Religionsangelegenheiten
zebildet, Kress und Sturm vertraten die Städte in demselben.
Ein churfürstliches Gutachten war auf die gravamina von Worms
begründet, durch welches die Kirche selbst nicht angegriffen
wurde.
Die Städte hatten infolge der erwähnten fürstlichen Auf-
forderung eine Beschwerdeschrift verfasst, welche die Nürnberger
gedruckten Beschwerdeartikel zur Grundlage hatte. Der Rat von
Nürnberg brauchte seinen Gesandten kein Gutachten zugehen zu
lassen. Die Schrift war eine Vertheidigung der eignen Religions-
änderungen ®. Sie wurde Philipp vorgelegt. Aber bevor sie der
Ausschuss erhielt, trat ein unerwartetes Ereignis ein; am
1. August wurde die Nebeninstruktion Karls V. für den Reichs-
tag verlesen, welche befahl, dass bis zu seiner Ankunft in
Religionssachen nichts beschlossen werden sollte. Für den Fall,
dass der Reichstag den Versuch von 1524 erneuern würde, die
celigiöse Irrung auf eigene Hand beizulegen, hatte der Kaiser
seinen Commissaren dieses Schriftstück mitgegeben. Anfangs
arregte dieser Schritt Bestürzung. Der Rat von Nürnberg
konnte noch am 6. seinen Gesandten keine Instruktion geben,
wiewohl er die Verlegenheit derselben begriff3). Aber die Ent-
schlossenheit der städtischen Gesandten hatte sich bereits zum
Widerspruch entschieden. Sie erkannten zuerst, dass die Da-
tierung der Nebeninstruktion während einer ganz andern poli-
tischen Lage Karls stattgefunden hatte. Sie verfassten eine
Entgegnung“*) auf die Nebeninstruktion und reichten sie am
4. August samt ihrer Beschwerde 5) ein. Man versicherte ın
ı) 28. Juli, der Rat an die Gesandten, Bb. 105. Egelhaaf, deutsche
Geschichte im 16. Jahrh. I, S. 654. 2) 2. August, der Rat an die
Gesandten, Bb. 105. 2) 6. August, der Rat an die Gesandten, Bb. 105.
t) Friedensburg, Beilage XI 5) Friedensburg, Beilage X. Kappes.
zleine Nachlese, II. S. 689.
iudewir. Die Politik Nürnbergs