$ 16.
Sit cin im Innern eines Gebäudes entftandener Yrand von Aufzen
noch nicht fichtbar, fo werden auf erhaltene Anzeige vorerft vom ftAdti
ichen Bauamte unter Abfendung der erforderlichen Löfchgeräthfchaften
und mit Ajpijtenz des Polizeibeamten du Jour die geeigneten Anordnungen
getroffen, um mit Silfe der ftAdtifhen Bauarbeiter, insbefondere der be:
itchenden Nachtwachen und anderer zum Löfchen herbeiaeeilter Derfonen,
das Scuer zu dampfen.
KRommt die Slamme zum hellen Ausbruch, fo haben die Thrmer,
jobald fie diefelbe fehen, und ohne befondere Aufforderung mit den Seucer:
Hgnal zu beginnen.
8 17.
Um Dei dem Alarm fogleich zu wiffen, in welcher Gegend Seuer
ausgebrochen ijt, ift fowohl die Stadt als der Burgfrieden in +4 foge:
nannte Seuerviertel eingetheilt, welche folgendermaßen begrenzt find:
a) Innerhalb der Stadt
oildet von Often nach MWejten die Pegnitz, von 1Morden nach Stden die
Kichtung von der Burg gegen den fchönen Brunnen und von da quer
über den Narkt zur NMufeunisbrücke und von hier zum Srauenthor die
Mbtheilung der vier Viertel, welche nach den treffenden Kirchen
das Schalder oder L,
das ANeqydier oder IL,
das Lorenzer oder II.
das Jacober oder IV
Diertel genannt werden.
L) im Zurgfricden
bildet von Often nach Weften ebenfalls die Peqnig, von 1Morden nach
Züden einerfeits der Großreuther Sahrıneg, andrerfeits die Tafelhofitra ße
die Abgrenzung der 4 Seuerviertel, und cs erftreckt fich demnach
das erjte Diertel von dem rechten Ufer der Pegniz in nördlicher und
öftlicher Richtung bis zum Großreuther Sahrweg,
das zweite Diertel von da bis zur Vorftadt Wöhrd, diefe mit inbe-
griffen,
das dritte Diertel von der Badermühle in der Richtung nach Sıtden und
Werften cintchließlich der NMarienvorftadt bis zur Tafelhofftraße,
das vierte Diertel von der Tafelhofftraße in weftlicher Richtung ein
fchließlich Steinbühl und Goftenhof bis zum Linken Ufer der
Deaniß.