Full text: Von 1520-1534 ([2. Band])

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unzufrieden waren 1). Jetzt tadelten die Brandenburger und 
Nürnberger die übrigen wegen des Schreibens an den Kaiser, 
das zu Schmalkalden beschlossen war und widersprachen, dass 
lie Appellation ihm schon jetzt zugestellt werden sollte 23). 
Markgraf Georg war wegen der Jurisdiktion von den 
Bischöfen von Bamberg, Würzburg und Eichstädt beim schwä- 
bischen Bunde verklagt; er bat um Hülfe für den Nördlinger 
Bundestag. Nürnberg hatte in nahem Interesse bereits Strass- 
burg um Hülfe ersucht *). Es wurde ihm am K9. unter Nürnbergs 
Einflusse von den Ständen eine Hülfe auch beim Reichsgericht 
verhiessen. Abgelehnt wurden dagegen an demselben Tage die 
Anträge Nürnbergs und Brandenburgs über die Bestrafung der 
Wiedertäufer und eine gleichförmige Kirchenordnung, Der für 
die letztere angesetzte Tag von Nürnberg hatte nicht statt- 
yefunden. Mit Ablehnung dieses Antrages am 9. Juni fiel der 
Gedanke einer gemeinsamen Kirchenordnung; man war bei 
einem solchen Plane um die Einheit der Evangelischen besorgt. 
Auf dem Ulmer Städtetage kurz vor dem Frankfurter Tage 
hatten die Städte ihre Teilnahme an dem Bunde von dem Ein- 
tritt der Schweizer oder doch wenigstens der Nürnberger und 
des Markgrafen abhängig gemacht. Die Strassburger waren 
bereit, auch ohne diese Bedingung den Bund abzuschliessen ®) ; 
aber die übrigen bewahrten am 4, Juni in einer Besprechung 
der Städteboten den alten Standpunkt. Als nun am 7. die 
Sachsen in Frankfurt erklärten, man könne die Schweizer nicht 
aufnehmen, erwiderten die Strassburger, dass damit auch die 
Städte an der Teilnahme verhindert würden. An einen Beitritt 
der Nürnberger wurde nicht mehr gedacht. In der That lehnten 
die Städte den Beitritt ab. 
Von den nächsten Versammlungen, die sich wieder mit 
lem Bündnis beschäftigten, blieben die Nürnberger fern; es war 
sine schwere Aufgabe, in dieser Zeit die Politik der freien 
Hand zu bewahren, wie Spengler es wollte. Albrecht von 
Preussen hatte zur Verteidigung der Säkularisation des Ordens- 
landes, als gegen ihn auf Klage des Ordens ein Cassationsurteil des 
Kaisers ergangen war, eine Apologie verfassen lassen. Auf dem 
Tage zu Augsburg hatten die Nürnberger Gesandten die An- 
weisung erhalten, seine Sache zu unterstützen; jetzt verhielt 
man sich höflich ablehnend 9. Nun sandte der Herzog seine 
las Atdr 
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1) Sturm und Meyer an Strassburg, 20. März, Pol. Corr, 23) An 
Brandenburg, 27. Mai, Bb. 115. 4) Nürnberg an Strassburg, 3. Mai, 
Pol. Corr. 5) Strassburger Instruktion, Pol. Corr. II, S. 46. 6) An 
die Reichstagsgesandten, 18. Juni 1530. Bb. 113. An Albrecht, 24. Juli 
1531, Bb. 115.
	        
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