Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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Misbräuche. Endlich beklagte er, dass Luther, durch den Gott 
als sein Instrument sein Evangelium verkündet habe, der auch 
der rechte Principal dieses Handels gewesen ist, garnicht befragt 
sei. Gegen Melanchthon hegte er keinen Verdacht; ‚er ist ein 
zu frommer Mann für die Erzschelme“ Auch der Rat sah in 
der Vernachlässigung Luthers eine Gefahr für das Evangelium, 
da er nach Annahme der Artikel durch die Stände sich dagegen 
aussprechen werde. Somit würde das Evangelium verunglimpft 
und die Gefahr eines Aufruhrs der Unterthanen beschworen 
werden !). Eine Censura des Rates, welche Spenglers Schrift 
benutzte, erklärte sich demgemäss gegen die Erhaltung der 
Klöster, die bischöfliche Jurisdiktion und Gewalt 2). 
Am 26. ging auch das Gutachten der Nürnberger Theologen 
nach Augsburg ab 3), welches die religiösen Punkte weiter aus- 
führte und zum Teil mit Spenglers Schrift wörtlich überein- 
stimmte, Nur die Sachsen sollten diese Schrift einsehen, denn 
der Rat wollte den Zwiespalt der Evangelischen nicht unnötig 
verschärfen. Die Gesandten der Stadt setzten sich ins Ein- 
vernehmen mit den Brandenburgern; gestützt auf die ein- 
gesandten Gutachten, trugen sie durch ihr entschiedenes Auftreten 
dazu bei, dass Sachsen am 29, die weitere Verhandlung über 
die Artikel ablehnte. Das geschah nach dem Wunsche der 
Nürnberger; sie erwarteten, dass die Gegner jetzt von selbst 
Mittel zur Verhütung des Aufruhrs vorschlagen würden. 
Luther stärkte Melanchthon durch Briefe und tröstete 
auch Spengler mit der Zuversicht 4), „ob sich Christus 
gleich ein wenig schwach stelle, ist er darum noch nicht vom 
Stuhle gestossen“, Am Abend des 29, schlugen Heinrich von 
Braunschweig und der Bischof von Lüttich die Erneuerung des 
Ausschusses der 14 vor. Sachsen lehnte es ab, da jene des 
Kaisers wegen nicht über einen Frieden bis zum Concil handeln 
wollten 5). 
Gleich wie Nürnberg also instruierte auch der Landgraf 
seine Gesandten %), etwas Unchristliches, zumal die Jurisdiktion, 
nicht zu bewilligen; er vertraute auf die Städte ; wenn die 
Sachsen nachgeben sollten. Am 3. September wurden den 
Nürnbergern die Schreiben an die hessischen Räte von diesen 
vorgelegt 7); der Landgraf hiess sie darin Männer und nicht 
Weiber zu sein. Eine neue Verhandlung am 4. Sept. mit dem 
') An die Gesandten, 2. Sept., Bb. 113. ?) Möller, S. 144. 
°) An die Gesandten, 26., 27. August, Bb. 113; Schirrmacher, S. 269; 
Coelestin. Ill, S. 81. *) Hausdorff, S. 57. de Wette 4, S. 1297. 
5) Schirrmacher, S. 298, Pol. Corr. I, S. 491. ®) 2 Schreiben 
C. R. II, 870, 871. zz) €. R. II, 883.
	        
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