Volltext: Von 1520-1534 ([2. Band])

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einer Besprechung entgegneten sie, dass es ihnen leid sei, sich 
von den übrigen Städten sondern zu müssen, indes hätten ihre 
Herren ihnen die Annahme des Abschiedes befohlen. Der hes- 
sische Gesandte erklärte, keine Instruktion zu haben; da ihn 
aber sein Herr überhaupt entsandt hätte, so folgere daraus, dass 
er dem Abschied beiträte. Darauf wurde der Vorschlag Sachsens 
zu einer neuen Gesandtschaft an den Kaiser erörtert. Sachsen 
ampfahl dazu den Herzog Ernst von Lüneburg, aber wegen 
der zu grossen. Kosten wollten die andern den Grafen von 
Mansfeld anstatt eines Fürsten entsenden. Da keine Einigung 
erzielt wurde, so ward die Personenfrage auf Sachsens Vorschlag, 
dasg die Abfassung einer Instruktion für die Gesandtschaft über- 
nahm, vertagt. Hierauf handelte es sich um die Frage der 
Bundesverteidigung !). Sachsen sollte im Falle, dass ein kaiser- 
liches Mandat ausginge, zur Beratung über die Abwehr, sei es 
durch Sendung an den Kaiser oder durch andere Mittel, die 
andern Stände berufen. 
Bei allen bisherigen Bündnisbestrebungen war man von der 
Voraussetzung ausgegangen, dass man nicht eigentlich im Gegen- 
satz zum Kaiser stehe; nur gegen Gewaltthätigkeiten der Reichs- 
tagsmajorität wolle man sich sichern. Spengler vor allem hatte oft 
die Ansicht geäussert, dass der Kaiser im Grunde anders als dieselbe 
gesonnen sei. Aber die Aufnahme der Gesandten am Hofe gab zu 
bedenken. Bei den Bundesverhandlungen wurde nun die Frage 
aufgeworfen, ob man sich gegen die Obrigkeit verteidigen dürfe; 
Luther hatte auf Grund der Bibel sie verneint, die Juristen 
nach göttlichem und natürlichem Rechte sie bejaht. Hessens 
Gesandter erklärte sich für nicht bevollmächtigt, darüber zu be- 
raten, ob man dem Kaiser auf dem Reichstage eine Türkenhülfe 
oder andere Mittel bewilligen solle; der sächsische meinte, dass 
sein Herr den Reichspflichten unweigerlich nachkommen werde, 
wie auch die Gesandten dem Kaiser melden sollten; ebenso 
dachte der brandenburgische Kanzler Vogler. Als nun der 
sächsische die Einschränkung machte, dass der Glaube dabei 
nicht bedroht werden dürfte, erklärte Brandenburgs Gesandter, 
dass sein Herr alle Gewaltmassregeln dulden würde. Dieser 
Ansicht fielen die Nürnberger sofort zu. Bayer behauptete, dass 
auch die Gewalt der Fürsten und andere Obrigkeiten im Reiche, 
wie die des Kaiser, von Gott stamme. Vogler berief sich auf 
des Brentz Gutachten, Zu diesem Gespräch kam Spengler und 
beschuldigte Bayer des Irrtums; sie disputierten erregt über 
natürliches und göttliches Recht. Der Kanzler hielt den Nürn- 
bergern ihre eigenen Irrtümer vor, dass sie den Messgreuel bei 
\ Abschied, Müller. S. 348
	        
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