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1I610 auch éeinen Posten von 24 f. „zu éinem Vorteil der 
feuerschlagenden Schloss und Musketen“. Schon 1600 hoeisst 
es in einer Stiftungsurkunde im Archiv der Gesellschaft, der 
Rat habe 24 „feuerschlagende Büchsen“ auf die Schiesshütte 
verordnet. Im Jahre 1607 verréchnet auch die Schützen- 
meisterrechnung, die ersto, von der ab wir die Jahresroch- 
nungen der Gesellschaft in fortlaufender Reihenfolge besitzen 
— die Stadtrechnungen sind lange nicht alle erhalten — 
einige Posten unter ihren Ausgaben von „Feuerschlossen“ 
und von „Musketen“,. Es scheint demnach, dass damals das 
Schiessen mit diesen nouen Handfeuerwaffen aufkam. Das 
FPeuerschloss haben wir wohbl entweder als éine, Spielart des 
in Nürnbers um 1517 érfundenen Radschlosses oder, was 
wahrscheinlicher ist, als eine Art Schnapphahnschloss aufzu- 
kassen. Die Muskete war wohl vorzugsweise mit éinem 
Luntenschloss verschen. Ueberhaupt bedienten sioch damals 
und wohl lange noch die „gemeinen“ Schiessgesellen noch im 
allgemeinen des Lunten- oder Schwammschlosses, wie ja auch 
dis Schiessordnungen von 1616 und 1679, ja selbst nooh die 
von 1777 immer von dem Anzünder, (der den Schützen das 
Feuer zum Anzünden der Lunte oder des Schwämmchens 
reichte), von dom „Feuernehmen“ des Schützen u. s. w. Sprechen. 
In derselben Zeit — gleichfalls 1607 zum erstenmal erkennbar 
—- vorrechnen auch die Jahresrechnungen der Schützenmeister 
sine EHinnahme von dem „Junckherrn“-Schiessen. Es wurde 
damals Sitte, dass sich vornehmere Bürger, Kaufleute, auch 
Patrizier zusammenthaten, um mit Erlaubnis der Büchsen- 
schütaengeésellschaft, der sie dafür eine jährlieche Abgabe ent- 
riohteten, auf dem Schiessplatz bei St. Fohannis gemeinsamen 
Schiessübungen obzuliegen. Sie Kamen wohl gleich von vorn- 
herein alle Mittwoch — ein Tag, an dem die Handwerker, aus 
denen die alte Schiessgesellschaft vorzugsweiso bestand, 2zu 
arbéiten pflegten — zusammen. Bald machten sie sioh ihre 
eigene Ordnung, sie hatten drei Vorgeher, gleich den drei 
Schützenmeéistern der Hauptgesellschaft, denen beiläufig das 
Mitschiessen an den Mittwochen gestattet war, ihre beson- 
deron Zieler und Amtleute, ihre Kranz- und Silberschiessen, 
wie die anderen. Später wurde der Name „Mittwochgesell- 
schaft“ allgemein für sie üblich. Im Jahre 1641 stiftete ein
	        
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