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datierten Verlass hervorzugehen scheint. Er soll das
gantz harnasch, das er schon angebracht hat, wegtun
und auch sonst nichtz von ganzem harnasch über-
ziehen. Es handelt sich hier um die hinteren Stücke
einer Pferderüstung, bei welcher ja der Rundung des
Pferdeleibes nach den Flanken von der Kruppe aus
auf zweierlei Weise Rechnung getragen werden konnte,
Wurden der dem Pferde angemessene Lederdecke
kleinere Eisenplättchen aufgeschlagen und so der ent:
stehende Harnisch nach Art der Geschübe den Körper-
formen angepasst, so musste das wohl als Sattlerarbeit
gelten, eine Arbeit die mit modernen Beschlägen an
Zaumzeugen und Gurten (bei Reit- und Fahrgeschirren)
zu vergleichen ist. Je grösser dagegen die verwandten
Platten waren, desto mehr mussten diesen die dem zu
hedeckenden Körper entsprechenden Formen gegeben
werden, wobei die Lederdecke immer mehr den
Charakter einer zur Schonung des Pferdes notwendigen
weichen Unterlage für das schwere, harte Metall an-
nahm und im Grunde genommen aufhörte, ein inte-
grierender Bestandteil des Harnischs zu sein. Dass
aber eine derartige Arbeit in dem gleichen Maasse aus
dem Sattlerhandwerk herausfiel, leuchtet ein, und der
Einspruch des Plattnergewerbes kann auch uns heute
nur berechtigt erscheinen. Lag somit der Ratsent-
scheidung eine sachlich und theoretisch richtige Unter-
scheidung zugrunde, so nimmt es trotzdem nicht
wunder, dass praktisch der Streit sich nicht so einfach
schichten liess, denn wo war die Grenze? So zieht
sich denn die Kontroverse weiter bis in den Februar,
und am Dritten dieses Monats sind die Herren vom
Rat auf ein neues Teilungsprinzip gekommen. Sie
weisen dem Plattnerhandwerk die Herstellung von
hals und stirnen zu und gestatten dem Ponacker „seine