Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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verlässt der Rat den platnern soll man willfarn und 
auss gemainer stat zeughaus 40 zenntner zeugs zum 
harnisch [geben] und mit der zeit andern kaufen 
(H. 915). Dazuzunehmen ist noch ein Verlass vom 
6. IX. dem hantwerck der plattner soll man mit 
20 zenntner zeugs vongemainer statt willfarn und die 
den geschwornen maistern zustellen, das unter das 
handtwerck ausszutailen und ine sagen, das ain erbar 
rat ine hinfüro nit mer woll volgen lassen (H. 920). 
Es handelt sich um eine Lieferung von Material aus 
den Zeughausbeständen der Stadt. Wie diese dazu 
kommt, aus ihren Beständen etwas zur Verfügung zu 
stellen, lässt sich aus diesen Verlässen noch nicht er- 
kennen. Bisher hörten wir noch nichts davon, dass 
die Stadt für die Beschaffung des Rohmaterials un- 
mittelbar gesorgt hätte, ausserdem muss man m. Er- 
achtens hier annehmen, dass sogar ein kostenloses 
Überlassen von seiten der Stadt erfolgte, da von einer 
zu den sonst üblichen Preisen zu erfolgenden Be- 
zahlung nichts verlautet. Auch liefern die beiden 
Verlässe keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass 
das Handwerk die empfangenen Mengen hätte wieder 
ersetzen müssen. Die an sich naheliegende Vermutung, 
es habe sich um Material für eine vom Rat ergangene 
Bestellung gehandelt, dürfte das Fehlen jeglichen dies- 
bezüglichen Hinweises ausschliessen. Mag nun ein 
Krieg oder die Abfassung eines für Nürnberg be- 
stimmten Rohmaterialtransports oder was sonst immer 
die Ursache gewesen sein für das Fehlen des nötigen 
Materials auf dem Handwerk, das Interessante an 
dem Verlass bleibt der neue Beweis für die wohl- 
wollende Fürsorge des Rates, mit der dieser das Wohl 
und Wehe seiner Handwerker im Auge behält, ein 
neuer Beweis für das politische Verständnis der re-
	        
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