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verlässt der Rat den platnern soll man willfarn und
auss gemainer stat zeughaus 40 zenntner zeugs zum
harnisch [geben] und mit der zeit andern kaufen
(H. 915). Dazuzunehmen ist noch ein Verlass vom
6. IX. dem hantwerck der plattner soll man mit
20 zenntner zeugs vongemainer statt willfarn und die
den geschwornen maistern zustellen, das unter das
handtwerck ausszutailen und ine sagen, das ain erbar
rat ine hinfüro nit mer woll volgen lassen (H. 920).
Es handelt sich um eine Lieferung von Material aus
den Zeughausbeständen der Stadt. Wie diese dazu
kommt, aus ihren Beständen etwas zur Verfügung zu
stellen, lässt sich aus diesen Verlässen noch nicht er-
kennen. Bisher hörten wir noch nichts davon, dass
die Stadt für die Beschaffung des Rohmaterials un-
mittelbar gesorgt hätte, ausserdem muss man m. Er-
achtens hier annehmen, dass sogar ein kostenloses
Überlassen von seiten der Stadt erfolgte, da von einer
zu den sonst üblichen Preisen zu erfolgenden Be-
zahlung nichts verlautet. Auch liefern die beiden
Verlässe keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass
das Handwerk die empfangenen Mengen hätte wieder
ersetzen müssen. Die an sich naheliegende Vermutung,
es habe sich um Material für eine vom Rat ergangene
Bestellung gehandelt, dürfte das Fehlen jeglichen dies-
bezüglichen Hinweises ausschliessen. Mag nun ein
Krieg oder die Abfassung eines für Nürnberg be-
stimmten Rohmaterialtransports oder was sonst immer
die Ursache gewesen sein für das Fehlen des nötigen
Materials auf dem Handwerk, das Interessante an
dem Verlass bleibt der neue Beweis für die wohl-
wollende Fürsorge des Rates, mit der dieser das Wohl
und Wehe seiner Handwerker im Auge behält, ein
neuer Beweis für das politische Verständnis der re-