Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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seinem von den Meistern gefüllten Lager die einzelnen 
Bestellungen erledigt. 
So steht offenbar am Anfang des neuen Jahr- 
hunderts das Handwerk in einer Periode fröhlichen 
Blühens und reicher Entfaltung nach aussen hin. Im 
Innern aber wirken die Unsicherheit und die Gegen- 
sätze aus der letzten Zeit des alten Jahrhunderts noch 
nach. Am 7. XI, 1506 wird vor dem Rat gegen einen 
Plattner namens Ketiner verhandelt, wegen veracht- 
lichen wesens. Was vorgefallen ist, entzieht sich 
wieder unserm Blick. Sicher ist eine Anzeige des 
Handwerks gegen den Ketner an den Rat; ob das ver- 
ächtliche Wesen sich gegen die neue Ordnung, ob 
gegen das Handwerk, gegen einzelne Meister gerichtet 
hat, ob es überhaupt auf einem ganz anderen Gebiet 
lag, etwa gleich verächtlicher Lebenswandel, wir wissen 
es nicht. Falls Ketner bekennt oder die Richtigkeit 
der Anzeige sich erkennen lässt, soll man ime ent- 
decken, wo er sich in ain straff darumb geben, wöll 
ine ein rat in die neuen plattner hanndtwercksordnung 
auch einkommen lassen; will er sich aber nit in ein 
straff begeben, soll man ine hie uff die neuen ordnung 
nit arbeiten lassen. Bemerkenswert auch hier wieder 
die freundliche Art, mit der der Rat derartige Fälle 
behandelt. Gegen allerlei Neuerungspläne hatte der 
Rat die Ordnung zu schützen, die schon so viel von 
sich reden gemacht hatte, 
Eine neue Bestimmung wird am 16. VII. 1507 
eingeschärft: das kain plattner ainichen gewellten 
und gezaichneten zeug zum platnerhantwerck ausser- 
halb der statt nyemand verkauffen oder geben soll. Auf 
Betreiben mehrer Fürsten wird dagegen erlaubt un- 
gezaichneten zeug zu verkaufen (H. 768). Die Be- 
stimmung trifft weniger den eigentlichen gewerblichen
	        
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