Objekt: error

k9 
den Plattnern. Diese beklagen sich darüber, dass die 
Zaummacher „geschüpte Blechhäublein“ machen, d. h. 
Helme mit einem „Geschübe“, einem Visier, Das 
falle in ihr Fach und entstehe ihnen so eine gefähr- 
liche Konkurrenz. Daraus, dass noch eine Unklarheit 
über diesen Streitpunkt besteht, ergibt sich, dass die 
Verhandlungen des Jahres 1499 in diesem Punkte zu 
keinem abschliessenden Ergebnis gekommen sind. Denn 
die Berufung der Plattner auf die neue, aufgestellte 
Ordnung scheint doch recht _problematischer 
Natur. Machen doch die Zaummacher mit Erfolg 
ältere Rechte geltend, deren Richtigkeit und Verbind- 
lichkeit der Rat auf Grund eigenen Aktenmaterials 
anerkennt. Da nun nicht anzunehmen ist, dass dieses 
ihm bei der offenbar sehr gründlichen Vorbereitung 
der Plattnerordnung entgangen ist, so erblicke ich in 
dem Hinweis der Plattner auf die neue Ordnung eine 
Finte. Mag in jener ein Passus gestanden haben, 
welcher sich im Sinne des antragstellenden Handwerks 
auslegen liess, jedenfalls „machte :es sich gut“ und 
musste den Rat günstig stimmen, wenn das Handwerk 
sich zum Verteidiger der von jenem aufgestellten 
Ordnung machte, zumal einer Ordnung, deren Ein- 
führung und Beobachtung eben dasselbe Handwerk, 
wie wir sahen, verschiedentlich Schwierigkeiten und 
Widerstand in den Weg gelegt hatte. Mag dem nun 
sein wie ihm wolle, jedenfalls hatte die neue Ordnung 
das Verhältnis zwischen Plattnern und Helmindustrie 
nicht geklärt, und erst im sechsten Jahre des neuen 
Jahrhunderts entscheidet der Rat endgültig — zu- 
ungunsten der Platiner. Die Herstellung der in Frage 
stehenden Kopfbedeckung ist Sache der Zaummacher. 
laut alten Beschlusses des Rates und kraft älterer Akten. 
Mit der Frage, wie kommen jene zu einem
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.