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den Plattnern. Diese beklagen sich darüber, dass die
Zaummacher „geschüpte Blechhäublein“ machen, d. h.
Helme mit einem „Geschübe“, einem Visier, Das
falle in ihr Fach und entstehe ihnen so eine gefähr-
liche Konkurrenz. Daraus, dass noch eine Unklarheit
über diesen Streitpunkt besteht, ergibt sich, dass die
Verhandlungen des Jahres 1499 in diesem Punkte zu
keinem abschliessenden Ergebnis gekommen sind. Denn
die Berufung der Plattner auf die neue, aufgestellte
Ordnung scheint doch recht _problematischer
Natur. Machen doch die Zaummacher mit Erfolg
ältere Rechte geltend, deren Richtigkeit und Verbind-
lichkeit der Rat auf Grund eigenen Aktenmaterials
anerkennt. Da nun nicht anzunehmen ist, dass dieses
ihm bei der offenbar sehr gründlichen Vorbereitung
der Plattnerordnung entgangen ist, so erblicke ich in
dem Hinweis der Plattner auf die neue Ordnung eine
Finte. Mag in jener ein Passus gestanden haben,
welcher sich im Sinne des antragstellenden Handwerks
auslegen liess, jedenfalls „machte :es sich gut“ und
musste den Rat günstig stimmen, wenn das Handwerk
sich zum Verteidiger der von jenem aufgestellten
Ordnung machte, zumal einer Ordnung, deren Ein-
führung und Beobachtung eben dasselbe Handwerk,
wie wir sahen, verschiedentlich Schwierigkeiten und
Widerstand in den Weg gelegt hatte. Mag dem nun
sein wie ihm wolle, jedenfalls hatte die neue Ordnung
das Verhältnis zwischen Plattnern und Helmindustrie
nicht geklärt, und erst im sechsten Jahre des neuen
Jahrhunderts entscheidet der Rat endgültig — zu-
ungunsten der Platiner. Die Herstellung der in Frage
stehenden Kopfbedeckung ist Sache der Zaummacher.
laut alten Beschlusses des Rates und kraft älterer Akten.
Mit der Frage, wie kommen jene zu einem