Metadaten: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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der neuen Ordnung, item der meisteren des hantt- 
werck der plattner supplicacion der haublein halb den 
zeimeren furzuhalten und ir antwortt darin vernemen 
(H. 576). Offenbar steht dieser Verlass im Zusammen- 
hange mit dem vom 14. VI. 1499, der den Herren die 
Frage zur Beratung stellt, ob man die plechhäublein 
in das Plattnerhandwerk kommen lassen wolle oder 
nicht (H. 568). Beide zusammen lassen vermuten, 
dass die Plattner bestrebt waren, diese Industrie in 
ihr Handwerk hineinzuziehen. Ein Verlass, der die 
Angelegenheit deutlich entschiede, fehlt; aber den 
Verlauf der Sache spiegelt wider eine Verordnung 
vom 20. XI. 1506: auff supplication und clag der 
maister des platnerhandtwerks, wie sich die zaum- 
macher unnderstünden, geschüpte haublin von plech- 
werk ze machen, darauss irm hantwerk und der 
neuen auffgerichten ordnung nachtail und inen an irer 
narung abgang entstünd etc., mit pith, das solches 
bei denselben zaummachern abgestellt und nicht mer 
ze machen gestatt werd, dagegen ist der zammacher 
antwurt in schriften gehört, darinnen sie vil ursach 
haben angezaigt zu ablaynung der plattner begerss 
und insonder, das in vor jarn solh plechhaublin ze 
machen von aim rat sei zugeben, inhalt der beder 
zetteln, in dieser bürger frag schachtel registrirt, und 
demnach den platnern ihr beger gelaint in ansehen, 
das solh arbayt' in ihr handtwerck nicht rür und mit 
seyner unterschied von irer arbayt wol erkandtlich 
sey dar[umb] eim rat nicht fuglich, inen das zu weren. 
Hatten wir bei der Kontroverse zwischen Platt- 
nern und Polierern im wesentlichen einen ruhigen, fast 
freundschaftlichen Ton konstatieren können, so, finde 
ich, liegt über diesem Protokoll der Widerschein eines 
erbitterten und gehässigen Kampfes. Er geht aus von
	        
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