Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

Nach der behandelten Ankündigung des Gesetzes 
liesse sich für die nächste Zeit seine Veröffentlichung 
erwarten. Dagegen verstreichen tatsächlich fast zehn 
Monate, bis am 7.IX.1498 wieder von der Ordnung 
die Rede ist. Und wunderbar, die Entschliessung des 
Rates hat sich geändert. Nochmals sollen die Plattner 
befragt werden und findt sich bey inen nit beschwerden 
als dann den gantz stehlein harnasch zu bezeichnen. 
Damit braucht übrigens nicht die Herstellung anderer 
vollständig ausgeschlossen zu werden, allerdings nur 
ganz stählerne werden das sie weithin empfehlende 
Nürnberger Zeichen bekommen. Der Zusatz „und 
findet sich bei ihnen keine Beschwerde“, d. h. sind sie 
einverstanden, scheint mir darauf hinzuweisen, dass 
diese Neuumfrage auf Grund einer Petition von seiten 
einiger Meister geschieht. Nun soll das Handwerk 
insgesamt gehört werden, ob man es auf dieser 
Grundlage zusammenbringen kann. Hatten wir oben 
mit Recht innerhalb des Handwerks Spezialisations- 
tendenzen angenommen, so ist nichts natürlicher als 
Widerspruch gegen den zentralisierenden Erlass vom 
Januar. Ja noch mehr, dieser Widerspruch ist ein 
Beweis für die Stärke seiner Bestrebungen, nicht ein- 
mal die Verleihung des Hammers hat alle Plattner für 
die Meinung und Absicht des Rats zu gewinnen ver- 
mocht. Daher der neue Versuch mit dem Zeichnen 
des gantz stehlein harnaschs die Auffassung des Hand- 
werks besser zu treffen. Der Rat bewährt in dieser 
Angelegenheiteine eigentümliche,schwankende Haltung, 
bei der das einzig konsequente die Bemühung ist, zu- 
sammenzuhalten und zu zentralisieren was auseinander 
strebt und gegeneinander drängt. Am 18. XII 1498 
endlich kommt die Angelegenheit für diesmal zur Ruhe, 
und zwar stellt sich der Abschluss des Ringens dar
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.