Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

die verschiedenen Verlässe an, welche in der letzten 
Zeit dies Zeichen behandelt hatten. Der Nachdruck 
liegt offenbar auf dem alle meister des platnerhant- 
werks. Wie sich aus früher Gesagtem ergibt, war 
damals eine absolute Übereinstimmung des Materials 
noch nicht erreicht, es wird mit ein Drittel, zwei Drittel, 
und ganz stählernen Sachen gerechnet, worauf noch 
der Verlass 542 Rücksicht nehmen zu wollen schien. 
Dass nun die Angelegenheit hier noch einmal 
aufgenommen wird, zeigt einmal, dass die im Vorjahr 
begonnene Beratung der Plattnerordnung noch nicht 
abgeschlossen ist bis dahin. Es heisst ja auch „das 
Gesetz, das .... geratschlagt wird“. Ferner, was 
wichtiger ist, sehen wir, wie der Rat mit der zu er- 
lassenden Plattnerordnung das gesamte Plattnerhand- 
werk mit allen seinen Zweigen, „ausgenommen die vier 
Handschuhmacher“, fester zusammenfassen will. War 
bei den ersten Umfragen die verschiedene Beschaffen- 
heit des Materials von Bedeutung gewesen für An- 
bringung des Zeichens, so sollen jetzt alle Meister auf 
das Zeichen arbeiten. Aus der nachdrücklichen Hin- 
zufügung, dass auch alle dem Gesetz unterworfen sein 
sollen, glaube ich auf eine Strömung innerhalb des 
Handwerks schliessen zu dürfen, die eine Spezialisierung 
der. in jenem enthaltenen Berufe herbeizuführen be- 
strebt war, vielleicht eben auf Grund der bestehenden 
Materialunterschiede. Diesen Versuchen der Berufs- 
spaltung tritt der Verlass entgegen durch die An- 
kündigung, dass für alle Meister das Gesetz — eben 
die Ordnung für das gesamte Plattnerhandwerk — 
verbindlich sein soll, und dass demgemäss alle Meister 
auf das Zeichen — eben das Zeichen des Gesamt- 
handwerks — arbeiten sollen. Dass sich in diesem 
Verlass eine gewisse Gegensätzlichkeit der Bestrebungen
	        
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