Betrachtung der Verhältnisse noch mehrere Fragen,
die mir in der bisher vorliegenden Literatur teilweise
übersehen oder doch nur ungenau beantwortet zu sein
scheinen. Eine derselben habe ich schon angedeutet:
Gab es Arbeitsteilung nach dem Material? War die
Teilung überhaupt durch Verfügung der Behörden
reglementiert, durch Gewerbeordnungen bestimmt oder
durch Gewohnheit in praxi eingeführt? Müssen wir
daraus, dass sich als Bezeichnung verschiedener Hand-
werksmeister die Namen nahverwandter Handwerke
finden, schliessen, dass diese Handwerke „scharf von-
einander geschieden“ waren? Die meisten Historiker,
welche diese Frage behandelt haben, scheinen dieser
Ansicht zu sein. In den Chroniken der deutschen Städte,
Band 2, S. 508 heisst es: „Auffallend ist besonders die
grosse Mannigfaltigkeit der Schmiede und Waffen-
handwerker, deren es beinahe für jedes Waffen- und
Schmuckstück ein eigenes gab, und wieder neben der
sehr ansehnlichen Anzahl der Handwerker dieser Art,
wie z. B. Messerer (73) die sehr geringe der Schreiner
(10) und Bauhandwerker (16)“; Paul Sander sagt
(a. a. O0. S.4 der Einleitung) „um das Jahr 1400 zählen
wir mehr als 40 (44) Gewerbe, die sich mit der Metall-
arbeit beschäftigten.“ Auch Reicke „Geschichte der
Reichsstadt Nürnberg“ ist dieser Meinung und drückt
sie besonders scharf aus (S. 239) „allein die Tätigkeit
des Schmiedes ist in .... streng voneinander geson-
derte Hantierungen gegliedert“. Endlich Schulte(a.a.0.
656 ff.) spricht von der Differenzierung des Metall-
gewerbes nach Metallen und Objekten und führt 10
verschiedene Handwerksbezeichnungen an.
Die Beantwortung der oben aufgeworfenen Frage,
wie diese Arbeitsteilung aufzufassen sei, wird in erster
Linieerschwert durch die Unsicherheit und Unklarheit der