Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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9. item es follen nit mehr al8 zwei Manaß Weines aufgetragen 
yerden. Dabei foll geklagt werden. 
10. man foll auch den fremden Gefellen feinen Wein geben, e$ fei 
denn, daß die Gefellen mit der Klage (der Erledigung der Beichwerden 
a. f. w.) fertig find. 
11. item welcher Gejell mit bei der Schenke jein will, der foll 
ommen und foll die fremden SGefellen entpfahen und joll keinen Trunk 
‘hun, Jondern foll fein Vertrinkgeld geben. Und mill er nicht bei 
der Schenke fein, fo foll er einen Bakten aeben. Darnach mag er 
gehen, mohin er will. 
12. item eS gefällt uns auch nit, daß ihr den (VYehr-) Buben fo 
viel zu trinfen gebt. Wir möchten wohl leiden, daß eS$ aqar unter 
yegen bliebe. 
13. item e8 Joll aud) Feinem Sejelfen in eine volle Werkftatt um 
Arbeit gefgaut werden ohne der gefhwornen Meifter Wiflen. 
14. item menn ein fremder Sefell am Zormittag Fonmmt, Jo follen 
die Gefellen, die Wirthe, nit [huldig fein umzufhauen, denn eine Stunde 
vor Mittagszeit. 
15. item wenn ein Gefell am Wachmittag Kommt, fo follen die zwei 
Wirthe nit fhulvig fein zu ihm zu kommen, denn eine Stunde vor 
Nacht. Und findet er Arbeit, Io follen die Wirthe ihn diefelbe Nacht 
heimführen. 
6. itent menn ein Gefell an einem Sonntag Urlaub hat (aus der 
Mrbeit tritt) jo Joll derfelbige Gefell am Sonntag weiter um Arbeit 
ihauen. Will er fih aber nit um Arbeit umfehauen laffen, fo foll 
man für ihn nit umfhauen bis auf den andern Sonntag. 
17. item die z3wo Wirthe mögen am Sonntag ein Viertel Wein 
pertrinfen, fo man anı Sonntag darnach eine Schenfe haben will. 
18. item die zwei Wirthe Jollen die Fremden und auch die andern 
Gefellen fragen, mas fie zu Magen haben. und das fol aetchehen bei 
dem erften Viertel Wein. 
19. item e5 {foll audy einer der fremden SGefellen von dem 
Echenktifgh ohne Srlaubnif aufftehen. 
20. item daß fie auch dabei fill fiken, bi3 die Zeche aus ift. 
21. und den vier Gejellen, die von den gemeinen Gejfellen ermählt 
werden, denen foll man in allen Wegen unterthänig und gehorfam fein. 
22, item ein jeder Gefelle foll feine Wehre von fih thun. 
23. item e8 foll auch Feiner, diemeil man Hagt, freventlich auf den 
50h fcelaaen, noch den andern der Lüge zeihen.
	        
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