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9. item es follen nit mehr al8 zwei Manaß Weines aufgetragen
yerden. Dabei foll geklagt werden.
10. man foll auch den fremden Gefellen feinen Wein geben, e$ fei
denn, daß die Gefellen mit der Klage (der Erledigung der Beichwerden
a. f. w.) fertig find.
11. item welcher Gejell mit bei der Schenke jein will, der foll
ommen und foll die fremden SGefellen entpfahen und joll keinen Trunk
‘hun, Jondern foll fein Vertrinkgeld geben. Und mill er nicht bei
der Schenke fein, fo foll er einen Bakten aeben. Darnach mag er
gehen, mohin er will.
12. item eS gefällt uns auch nit, daß ihr den (VYehr-) Buben fo
viel zu trinfen gebt. Wir möchten wohl leiden, daß eS$ aqar unter
yegen bliebe.
13. item e8 Joll aud) Feinem Sejelfen in eine volle Werkftatt um
Arbeit gefgaut werden ohne der gefhwornen Meifter Wiflen.
14. item menn ein fremder Sefell am Zormittag Fonmmt, Jo follen
die Gefellen, die Wirthe, nit [huldig fein umzufhauen, denn eine Stunde
vor Mittagszeit.
15. item wenn ein Gefell am Wachmittag Kommt, fo follen die zwei
Wirthe nit fhulvig fein zu ihm zu kommen, denn eine Stunde vor
Nacht. Und findet er Arbeit, Io follen die Wirthe ihn diefelbe Nacht
heimführen.
6. itent menn ein Gefell an einem Sonntag Urlaub hat (aus der
Mrbeit tritt) jo Joll derfelbige Gefell am Sonntag weiter um Arbeit
ihauen. Will er fih aber nit um Arbeit umfehauen laffen, fo foll
man für ihn nit umfhauen bis auf den andern Sonntag.
17. item die z3wo Wirthe mögen am Sonntag ein Viertel Wein
pertrinfen, fo man anı Sonntag darnach eine Schenfe haben will.
18. item die zwei Wirthe Jollen die Fremden und auch die andern
Gefellen fragen, mas fie zu Magen haben. und das fol aetchehen bei
dem erften Viertel Wein.
19. item e5 {foll audy einer der fremden SGefellen von dem
Echenktifgh ohne Srlaubnif aufftehen.
20. item daß fie auch dabei fill fiken, bi3 die Zeche aus ift.
21. und den vier Gejellen, die von den gemeinen Gejfellen ermählt
werden, denen foll man in allen Wegen unterthänig und gehorfam fein.
22, item ein jeder Gefelle foll feine Wehre von fih thun.
23. item e8 foll auch Feiner, diemeil man Hagt, freventlich auf den
50h fcelaaen, noch den andern der Lüge zeihen.