Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

Gefrieben worden fein, denn fonjt würde der Nat, fo zäh er 
auch jonft an dem, was „von alter herkomen” hing, e8 
wohl faunm an einem Plag belaffen haben, der nur den an- 
gefehenften Handwerken, wie Scheurl c3 deutlich genug fagt, 
offen ftand. Dafür fpricht auch ein Vermerk in den Rats- 
bitchern vom 4. März 1529, woraus hervorgeht, daß der 
1528 verftorbene BlechfHmiedmeifter Heinrich Zinner bi$ zu 
jeinent Ableben „Lofunger aus den handwerken“, d. h. Ge: 
Hilfe der Steuerbehörde war ”®, Übrigens läßt auch der Wort: 
laut bei Mülner Feine andere Deutung zu. Auf des oftge- 
nannten „Yorg Winklers plehfhmids fupliciren“ darf deffen 
Knecht Kunz Frande, der bei dem Totfchlag „Lenharten 
Scheffer eine8 Inappen“ zu Schweinan beteiligt war, unter 
beftinunten Bedingungen wieder in die Stadt „einfommen ;“ 
To if aus einem Dekret vom 2. ANuguft 1519 zu entnehmen ??. 
Dazu kommen noch einige andere amtliche Urkunden, 
aus denen unzweifelhaft hervorgeht, daß das Handwerk mehr 
als fünf Jahrzehnte nach der angeblich fo wirkungsvollen 
Verrufserflärung, und zwar mit Lehrjungen und Sefellen 
betrieben worden ijt. In den im Jahre 1535 nen redigierten 
Handwerksordnungen !°° findet fich eine Ordnung der Blech- 
jmiede. Sie ftamnıt nach einem Vernierf der Ratsprotokonc 1! 
von 9. Juni 1534, Da die Blechfchmiede, wird in der Ein: 
leitung ausgeführt, bisher Feine Ordnung gehabt hätten, fo 
jeien fie deswegen beim Rat eingefommen, „welches denmn 
ein erbar rath für nuß umd gut zu fein angejehen.“ Da 
finden wir verordnet, daß die Lehrknedhte zwei Jahre lernen 
Tollen, daß man „auf einmal mit mehr dan ainen leerfnecht 
aufnemen,“ daß Bürger den Vorzug vor den Fremden haben 
jollen. Borgefchrieben wird, daß der Pfänder Streitigkeiten 
init den Knechten zu ent]heiden habe; das RKugsamt hat 
eben hier wie überall im Handwerk die Gewerbepolizei zu 
äben. Mer Meilter werden wild, hat 20 fl. für eine eigene
	        
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