Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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Jr. 344, eine Sammlung von Handwerksordnungen und Polizeiord- 
nungen, die bald nad) und in Folge des AufftandeS erlaffen worden 
find. Die Beftimmung, für den beftimmten Zwed erlaffen, ift, wohl 
nach ihrer Erledigung, durchftridhen worden. Die ganze Anlage des 
Handwerkshüchleins zeigt, daß cs einer Zeit, da noch die tiefe Erregung 
bes Zwifte8 wirkte, Jeine Entftehung verdankt. Offenbar wurde e8 im 
Anfang der fünfziger Jahre des XIV. Jahrhunderts angelegt. 
11. Wenn Bücher, Die Bevöllerung von Frankfurt am Main im 
XIV. und XV. Jahrhundert, S. 21 ausführt, „daß in Frankfurt der 
Rat die Vermehrung der Zünfte aus politijdhen Hückfichten verbot, 
während das Nürnberger Stadtregiment in richtiger Erkenntnis des 
Einfluffes der gewerbliden Specialijation auf die Sfonomifjche SEnt- 
micelung der Stadt mwahrfcheinlich diefelbe bheförderte“, fo ift diefe 
Auffaffung unridtig. Der Nürnberger Rat duldete überhaupt feine 
Bünfte. Und wenn er die Zerfplitterung der Handwerke begünftigte, 
fo liegt e& näher, in jener Zeit an einen praftifjch-politijdhen Beweg- 
grund: Divide et impera, al$ an die Sinficht in die wirtjdhaftlidhe 
Wichtigkeit der Arbeitsteilung zu denken. Die Ordnungen des Hand- 
merföhüchleins zeugen dafür, daß nad 1349 die ftrenge Bevormundung 
der Handmwerke die Ridhtjhnur des Stadtregiment3 war. Strafbe- 
jtimmungen, mie das Verbot, eine Reihe von Sahren Lehrlinge in 
verfchiebenen Handwerken zu halten, find mehrfad) zu finden. Den 
Helm-, Hauben- und Flafchenfhmieden wird befohlen: ez jchüln auch 
die vorgenannten Hantwerke flrbaz in Kein pubhfen Kain gelt niht legen 
und fchhin au Kein gemaine Fergen niht enhaben nod) Fein gemain 
tu zu Hntaufen noch zu leihen. AM. a. OD. Bl. 18b. Die Metall- 
Handwerker, die 1363 fchon {0 fehr gefpalten waren, haben während 
des Aufruhr3 eine große Rolle gefpielt. Val. auch Lochner a. a. D. 
S. 85 ff. Gegel, Chronik der deuten Städte II. S. 506/7 nimmt 
mit Recht an, daß „die ältejten BVerzeichniffe der Handwerker in Nürn- 
berg“ aus den Jahren 1363 und 1370 ftammen. Aber das Handwerk$- 
Büchlein enthält als eine Art Anhang ein bereits im Yahre 1357 an: 
gelegtes Verzeihnıs verfchiedener Gewerke. 
12. Chriftoph Scheurk in feiner 1516 gefhriebenen, an Dr. Staupiß, 
den Generalvikar des Auguftinerordenz gerichteten Epijtel (Chroniken 
der deutfhen Städte XI. Bd. Chroniken der fränkijchen Städte. Nürn- 
berg, V. Bd, S. 799, Leipzig 1874) fagt: Bom pfenter und den ruegs- 
herren. Auß dem großen rat weelet man ein pfenter, des ampt ift, 
ie amietracht fo {ich zmwiichen den ehehalten und irer herrichaft ie
	        
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