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Vereinzelt nur find in den SGefelenordmungen Angaben
über die Arbeitszeit zu finden. Daß fie damals durch-
gängig fehr lang war, ift befannt?®", Die Abkürzung der
Wochenarbeit dur Semwinnung eine freien Wochentages
Ipielt ja eine große Role in den Forderungen der Gefellen
allerwärts, und auch in Nürnberg ift der Kampf um den
guten Montag lange und mit wechfelndem Glüce geführt
worden. In Nürnberg war das Arbeiten bei Licht gang und
gebe. Der Lichtbraten, die Lihigans, die nach alter Über-
lieferung den Sejellen vom NMeifter gegeben werden mußte,
wenn diefe Arbeit begann, der Brauch der Notfchmiede und
KupferfOmiede, bei Eintritt des Frühlingsäquinoktiums einen
Leuchter voll brennender Lichter in feierlichem Aufzuge durch
die Stadt zu tragen und dann in die Begnig zu werfen 298,
iprechen deutlich genug. Einen zeitlich fejtzujftellenden AbfHnitt
in der SGefchichte des Nürnberger guten Montags bildet
jein nad) Baader im Jahre 1550 erfolgtes halbes Verbot,
eine jehr weitgehende Einfjdhränkung des Feiertag durch
den Kat. Der Erlaß findet fich im Wandelbuch ???:; ordnung
und verpot welcher geftalt die guten montag von den Hand-
werfsgefellen alhie gehalten werden fjollen. Da heißt es:
€ ift bisher bei etliden Gandwerken eine Gewohnheit gewefen,
daß die Gefjfellen auf diefen Handmwerken in den Wochen, unangefehen 0b
bisweilen darin Feiertage fallen, guten Montag hakten, melde Gewohnheit
aber, wie öffentlich am Tage liegt, mehr zu einen: Mikbrauch, als daß
die SGefellen ihn zu ihrer gebührlidhen Nothdurft angewendet Hätten,
gerathen ift. So Haben die Gejellen an foldjen guten Montagen faft
nichts anders als Völlerei, Unzucht, Vermundungen und andere üble
Lafter geübt und getrieben, und daneben ihren Meiftern die Arbeit nit
allein an den Montagen, fondern die folgenden Tage danach verfäumt.
Um bdiefem Mißbrauch etliher Maßen zu begegnen, fo verwarnt und
heißt ein ehrbarer Rath die Gefellen der Handwerke ernftlich, fofern
fie in der Woche, darin Kein Feiertag ift, ihren Meiftern an folden
Montagen zuvor bis zur Vesperzeit ihre gebührlidhe Arbeit gemacht
und aeleiftet haben und danach auten Montaa haben oder halten wollen.