Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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4 Kreuzer 255, die MejjerfHmiede alle vier Wochen 6 Pfennig 756, 
die Badergejellen 6, die Jungen 3 Kreuzer alle Monate ?57, 
sie Bortenwirker monatlich !z Baben?5S, die Rinken- und 
Rettenfdhnticde ale VBierteljahre 3 Kreuzer ?9, die Schmiede: 
gefellen 4, die Jüngeren, d. dh. die ausgelernten, aber noch 
nicht zu Gefjfellen gemachten Vebrjungen, au Mittler 1810 
Halbgefellen genannt, 2 Pfennige alle vier Wochen ?°°, die 
Scdhuhmachergefellen 1 Kreuzer, die Zungen 2 Pfennig *6!, 
die Sattler alle Wochen drei Lfennig %6?, die Purait- 11nd 
Beuchwirter alle 4 Wochen 2 Kreuzer 268 11, {. mw. Die Größe 
des Beitrages läßt ich dann richtig abfchäßen, wem wir den 
durchfHnittlichen Tagelohn, wie 3. B. bei den Schuhmachernt 
und Schreinern, KFennen. Der der Schuhmacher betrug aut 
einem Verlajie vom 17. Februar 1635 1% für einen Ge- 
fellen 8, für einen ausgelernten Lehrjungen, einen Hünaer, 
4 Kreuzer. E38 zahlte ein SHuhknecht: 
alle vier Wochen 2 Kreuzer =— 1/4 Tanelohn; im aanzen 
3,2 Tagelöhne. 
€ zahlte ein Jünger : 
alle vier Wochen 2 Pf. = !s Tagelohn; im ganzen 
1,6 Tagelöhne ?°. 
Bei den Schreinern wurde am 13. Suni 1643 der 
Wochenlohır auf „vier, fünf, fedhs bis in 8 paßen auf das 
Höchfjte“ 266 feftgejebt. Das MAuflaggeld betrug monatlich 
für den fremden Gefellen 1 fr., für den „bhiefigen Sejellen“ 
2 Pf. 267. Der fremde Sefelle zahlte alfo, menn wir einen 
Durhihnittslohn von 6 Bagen annehmen: 
alle vier Wochen 1 fr. — !« Taaelohn, im aanzen 
3,23 Tagelöhne, 
der Nürnberger Getjell : 
alle vier Wochen 2 Pf. = !'s Taaelohn, im ganzen 
1.6 Taagelöhne.
	        
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