Full text: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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ordnungen haben die SGefellen ihren LBBorftänden fich unter: 
zuordnen. E€$ fol, wie 3 in der Gefellenordnung Der 
Schwarzfärber heißt, „denfelben was fie gebieten und machen 
nach bemelter ordnung, aber außerhalb deren fonften nicht 
gehorjam geleiftet 110 gefolgt werden” 325. Die Machtvoll- 
Eommenheit der VBorftände einzuforänfen lag in den Ab- 
üchten der Bevormundungspolitik, wie der Kat fie grund: 
jägßlidh übte. Iudes blich das Verbot wohl oft nur auf 
dent Papier, da die Gefellen ficherlih bloß die Männer ihres 
Bertrauens wählten, diefe aber mit ihren Wählern gemein- 
janıe Sache machten. €3 find uns Beifpiele dafür erhalten. 
Die Herberge war, [o jagten wir jchon, die Ratsftube 
jer Gefellen, und fo {ft es natürlich, daß in Nürnberg wie 
ander8&wo 22° die Vorjcdhriften über das Verhalten auf Der 
Herberge in den GSejellenordnungen früh auftreten und 10 
zahlreich wie eingehend find. € find an fi „wahre Trink- 
comment8“, Jo bei den Kammmadern 799, den KannengieBern **, 
den Leinemehern 232, den Mefferfchnrieden 233 Den MHot- 
jGmieden ?8+, Man weiß nicht, ob Dieje Trinkregeln von 
den fahrenden Schülern auf die Gefellen oder von Ddiejen 
auf jene übergegangen find. Nerwandte Bräuche, ein bis 
zum Bennalismus ausgebildeter Komment, finden fi auch in 
den altfranzöfij hen Sefellenverbänden ?9. Der Parallelismus 
zwijchen den deutfchen Arbeitergilden und der Compagnonn- 
age ift überrajdhend. Die Zechordnung Der Leinewebergefellen 
jchreibt vor, daß feiner hei der Umfrage zu Tijch fiken oder 
aufftehen, viel weniger noch in die Sache hineinreden tolle, 
ohne zuvor um SGunft und Erlaubnis gebeten zu haben, bei 
einer Strafe von vierzehn Pfennigen. Alle groben Trünke, 
jo im Schmwange gehen, wie das Zutrinken von Halben und 
Ganzen, find bei einer Buße von vierzehn Lfennigen ver-
	        
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