Full text: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

AUOte3 Kapitel. 
Die Organikation nach dem Kompromiß. 
Das Herbergswejen, das Unterftügungswefen und der 
UArbeitsnachweis, das Urlaubnehmen, Die YVorjchriften Wegen 
des Feiern3, fittenpolizeilihe Dinge, Das Gejellenmachen, die 
Zohnregulierung, der Erwerb des Pleilterrecht8 und die Frauen: 
arbeit find die Angelegenheiten, die vorzugsweije In der Samm- 
{ung der Gefellenordnungen behandelt werden. Die Zeitgrenze 
der Zufanumenfünfte??? war bei den verfchiedenen Hand- 
merken verfchieden, fie fanden meift alle vier Wochen, bei 
anderen alle fechs Wochen oder alle zwei Monate, wieder bei 
anderen jedes Quartal ftatt. Wir finden, daß die Gefellen 
eines Handwerks um Verfürzung des Termins, innerhalb 
defjen fie die Auflage Haben? 15, nachfuchen. E$ fonunt aber 
auch vor, daß er zur Entlaftung der Gejellen, die in Zeiten 
des Notftandes arg bedrängt find, verlängert wird 719. Ins: 
gemein ijt je nad) Der Bedeutung und Größe des Handwerks 
und der Zahl der SGefellen die Frijft der Uhnfrage kürzer oder 
länger gewejen. An der Spige der Sefellenfchaft ftehen als 
Borftände einige Gefellen, genannt Die SIrtengefellen “7°, die 
Zufchidgefellen ??!, die Zehgejellen und die Fürergefellen ???, 
die Fürergefellen *?3, die Mltknechte ??*, die Beifiger und Yaden- 
gefellen ??>, Die Ladengejellen ??6 1un0 KBüchfenmeilter ®27, Für
	        
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