Volltext: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

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alles mieder geändert hätten. An Feinem Orte mehr werde 
den Artikeln gemäß vorgegangen. Dem Neidhsabfchied leifte 
niemand Gehorfanı. Ein fchwerer Rücdgang der Gewerke 
jei feftgeftellt worden, das Nürnberger Beutlerhandwerk, das 
bei einer Bahl von neunzig MVieijtern zu Zeiten der alten 
Schenkorduung an Hundert SGefellen befcdhäftigt habe, hätte 
jebt auf dem ganzen Handwerk nicht über acht SGefellen in 
Mrbeit. Das Gürtlerhandwerk, das früher bei fünfzig 
Meiftern an die ficbenzig oder achtzig Gefellen gehabt, hätte 
jeßt nicht über vier oder fünf! ®. 
Menn der Rat die Schenkforduungen nur auf Widerruf 
suließ, fo lag Dies im Wefen der RKegierungspolitit, die ja 
jogar die reinkirchlichen Yrübderfchaften der Handwerker bloß 
auf Widerruf zuließ. Das Wichtigite war das Zugejtändnis, 
daß die organifierte Macht der Söffentlidhen Gewalten vor der 
oraanifierten Macht der SGefellen fchwächlich verfagt hatte. 
Den Gefellen eines Handwerks nach dem andern wurden 
die alten Gerechtfame wieder bewilligt, andern fie neu ge- 
geben 189 zınd zwar faft durchgängig auf Grund befonderer 
Supplifen der Meifter. Kur bei den Scheibenziehern und 
Kingerhutern fommen mit Hilfe und Willen der gefhwornen 
Meifter die Gefellen darum ein, bei den Paternojterern ift das 
Gefuch von Meiftern und SGefellen gemeinfanı unterzeichnet. 
Erlaubt wurde gemeiniglidh, daß die Gefellen alle acht 
Wochen eine Schenke abhalten und dabei his 5 Kreuzer 
verzehren dürften, fo bei den Miejjerern, Nadlern, Flafchnern 
u. a. am. Bmwar hielt der Kat auch ferner ftreng an dem 
Srundfaße Felt, die Handwerksgerichtsbarkeit dürfe nur Dom 
Iiugsamt ausgeübt werden, !* aber die Organifation Der 
Sejellen war wieder anerkannt und fie mußten Disciplin 
zu balten und zu üben.
	        
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