Volltext: Officieller Katalog für die Ausstellungsgegenstände der Kgl. Bayerischen Staatseisenbahnen

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dreht seine bezügliche Blockkurbel; diese Bewegung 
pflanzt sich durch Doppeldrahtzug in das Stellwerk 
fort, wo dem Wärter durch Erscheinen einer weissen 
Scheibe an Stelle einer rothen, welche zu der be- 
züglichen Aufschrift für Einfahrt des IIL. (7eleises. 
gehört, unter gleichzeitigem Ertönen einer Glocke 
der Auftrag übermittelt wird, das Signal für die 
damit deblockirte Einfahrt zu stellen. Der Wärter 
wird nun seine Weichen für die Einfahrt richtig 
stellen, wie sie ihm auf der Aufschrift vorgeschrieben 
sind, das zugehörige Ausfahrtssignal ım 1IIL. Geleis 
nach Station B auf „Halt“ stellen und dann die Fahr- 
strasse durch Ziehen des kleinen Fahrstrassenhebels 
verriegeln. Diese letztere Bewegung war ihm durch 
das Blockwerk frei gegeben und bleibt nunmehr so 
lange gesperrt (unter Block), bis der Betriebsbeamte 
durch Zurücklegen seiner Blockkurbel das Zurück- 
nehmen der Fahrstrasse erlaubt, bezw. anordnet. 
Der Fahrstrassenhebel kann nur dann gezogen werden, 
wenn die Weichen, welche der Zug befährt, wie auch. 
Jiejenigen, welche denselben gefährden könnten, 
richtig gestellt sind, er verschliesst alle diese Weichen- 
hebel, macht aber den bezüglichen Signalhebel frei. 
Der Wärter ist nun im Stande, das KEinfahrtssignal 
von Station A zu geben, die Weichen sind ihm jedoch 
unbeweglich gehalten, er kann keine vom Zug be- 
-ührte Weiche umstellen. Das letztere Signal kann 
der Wärter jetzt nach Bedürfniss auf „Halt“ stellen 
und wieder auf „Fahrt“ ziehen, damit er, ohne Er- 
Iaubniss bei dem Betriebsbeamten erholen zu müssen, 
ainer plötzlich eintretenden Gefahr des Zuges entgegen- 
‚treten kann. Wenn der Zug vollständig eingefahren 
ist, legt der Betriebsbeamte seine Blockkurbel wieder
	        
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