Volltext: Unterricht || der Visitatoren an die || Pfarhern im Kur=||f[ue]rstenthum zu || Sachsen.|| Wittemberg ||

Von der rechten Chꝛist⸗ 
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lichen Beycht. 
Je Baͤpstische beycht ist nit 
gepoten / Vemlich alle suͤnd zů er⸗ 
jelen / das auch vnmuͤglich ist / als 
in dem neunzehenden hsetn steet 
Wer mercket auff die feyle: ach 
mich reyn von den heymlichen / 
Doech sol man die leuͤt vmb vil vr 
sachen willen vermanen ʒzu beich 
ten / Sonderlich die felle / darinnẽ sie rats beduͤrffen 
vnd die sie am meysten beschweren. 
Man sol auch niemandt zum heyligen Sacra⸗ 
ment geen lassen / er ser dañ von seynem Pfarher in 
sonderheyt verhoͤrt / ob er zum heyligen Sacrament 
zu geen geschickt sey. Dañ Paulus spricht in der er⸗ 
sten zun Corinthern am eylfften / Bas die schuldig 
nd an dem leyb vnd bluͤt Christi / die es vnwirdig 
klich nemen· 
Vn vneeren das Sacrament nit alleyn die es vnñ 
wirdig nemen / sonder auch die es mit vnfleyß vn⸗ 
wirdigen geben· Dañ der gemeyn poͤfel laufft vmb 
gewonheyt willen zum Sacrament / vnd weyß nit / 
iwarumb man das Sacrament ,— sol. 
Wer nu solchs nicht weyß / sol nicht zum Sacra⸗ 
ment zůuͤgelassen werden. Zum prauch des Sacra⸗ 
menis in solcher verhoͤre / sollẽ die leuͤt auch verma 
net werden zu beychten / das sie vnterricht werden / 
wo sie irrige felle hetten in jren gewissen / Auch das 
sie trost empfahen / wo rechte rewige hertzen sind / so 
sie die absolution hoͤren. 
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