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zur Unterbringung von Vorräten, namentlich während einer
Belagerung. Daß man hier auch Gefangene unterbrachte,
wollen wir nicht gänzlich abstreiten, doch waren diese Fälle
selten; jedenfalls mußte man die Gefangenschaft nur auf
kurze Zeit beschränken; denn lange hätte es kein mensch—
liches Wesen in den schauerlichen Räumen ausgehalten.
Violett-le-Duc teilt vereinzelte Fälle mit, wo diese
Räume mit einer raffinierten Vorrichtung versehen waren,
indem der Aufenthalt der Gefangenen sich nur auf einen
Gang an den Seiten beschränkte, während sich in der Mitte
ein tiefer Schacht öffnete, der den Unglücklichen in steter
Angst hielt, hinabstürzen zu können. Jedenfalls sind in
folche Räume Verbrecher oder Gefangene nur kurze Zeit
gesperrt worden.
Der Innenraum des Bergfriedes über diesem Erd—
geschoß war in zwei bis vier Geschosse je nach der Böhe
desselben eingeteilt. Der Aufstieg von einem Geschoß zum
andern geschah entweder mittelst hölzerner Treppen oder
meistens durch Steintreppen, welche in der Mauer aus—
gespart waren oder in einem angebauten Rundtürmchen
emporführten. Fenster waren spärlich vorhanden und
nur klein.
Ausnahmsweise kommen auch Schloßtürme vor, in
alter sowohl als in späterer Zeit, welche wie die französischen
Donjons bewohnbar gebaut sind.
Wir betrachten jetzt die Wohngebäude einer Burg.
Die Ritterwohnung, der Palas, ist sehr verschieden, je
nach Cage, Größe und Ausstattung. Das Erdgeschoß
enthält meist nur die Küche und die Remisen, mitunter
auch Räume für die männliche Dienerschaft; meistens
jedoch bewohnte letztere ein Seitengebäude der Hauptburg,
oder sie war in der Vorburg in besonderen Gebäuden
untergebracht. Im ersten Obergeschoß lag der Rittersaal,
welcher je nach dem Stande des Ritters mehr oder weniger