Volltext: Hans Sachs und seine Zeit

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Die Iürnberger Meifterfinger. 269 
Zird alfo SMarheit und Wahrheit gereimt, fo darf nicht in Dderfelben 
Strophe auch der Reim far umd wahr vorkommen. Eine „Diffrenz“ 
(bei Gföckler Diverenz) hieß c3, wenn das Schlußwort einer Verszeile 
auch wieder al8 Anfangswort für die folgende gebraucht wird. „Blinde 
Meinung“ (mit zwei Silben zu trafen) hieß, was Durch fohlecht 
gewählten Ausdruck unverftändlich wird; ein „blind Wort“, was nicht 
zum Sinn des Satıes gehört; ein „Halb Wort“ ein zu SGunften der 
Silbenzahl unrechtmäßig verfürztes Wort, wie Joll für follen. „Schiller 
Reime“ hießen, wenn ü auf i, e auf 5, oder wenn ein Kırzer umd ein 
langer Bofal gereimt werden. „INührende Reime“ (vder anrlihrende) 
waren 3. B.: handen und vorhanden, ftehen und verftehen 11. f. ww. Ein 
„IOnurrender Keim” war (nach Slücklers Erklärung: geborn für geboren. 
Chenfo durfte auch ein Dreifilbig Wort nicht „in ein Silben drungen“ 
werden. „Sin Silben zu hırz“ und „ein Silben zu lang“ bezog fich 
vornehmlich auf Jolche Lieder, die auf den Ton eines der älteren Meifter 
gefungen wurden. „Sin Stuß“ bedeutete ein Stocfen im Sefjang. 
„Sir fih oder Hinter fich greifen“ bedentete, ein Wort unnötiger Weife 
wiederholen, oder wohl auch: wenn man ein ausgelajfenes Wort nach» 
träglich bringt oder beim Befinnen auf den Fortgang etwas wiederholt. 
Ein „zwungen Keim” war eit nur durch den Bokal anklingender, wie: 
{lagen und fahren („wie man e8 in den GafjffenhHauern und alten 
Liedern findet“). „Für lind und Hart“ bezieht fich auf daS Verwechjeln 
weicher und harter Konfonanten. „Wer Baus Hält vor dem Ausgang 
eine Reimen oder nit Paus Hült nach Ausgang des MRMeimen oder 
Waifen, verfingt 1 Silben“. € bezieht fich diefe dem Vortrag geltende 
und bemerkenzwerte Beftinunung darauf, daß das Ende einer Verszeile 
nach der Fermate durch einen furzen Halt marfiert werden mußte, 
wodurch erftenz der Vershan deutlicher gemacht, außerdem aber auch 
den Merkern Zeit gelaffen wurde, ihre Beobachtungen zu nofieren. 
Wenn einem Reim „daz N Hinten abgebrochen wird“, indem man 
nämlich zu SGunften des Keimes „Jinge“. fagt ftatt „fingen“, Jo wird 
dies mit 1 Silbe geftraft. — In fpäteren Schulordmnungen finden fich 
noch andere [trafbare Fehler verzeichnet, wie „Lafter“, „Kebfilben“ 11. }. W., 
die ung aber Hier nicht3 angehen. Dazu gehört auch das „Zuhoch» 
anfangen“, da3 aber nur dann ftrafbar war, wenn der Singer mit der 
Stimme nicht weiter Konnte, 
Nächft den mit Strafen zu belegenden Fehlern finden fich in der 
von SHanz Sachs aefchriebenen Schulordnung von Iahre 1540 noch
	        
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