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Die Nürnberger Meijterfinger,
eines Liedes auf alle die mit Strafen 3 belegenden Fehler, deren ja
in einer einzigen Gefangseile mehrere vorkommen mochten, mit folcher
Schnelligkeit und Sicherheit fahnden konnten. Während wir im Unhang
die von Hans Sachs gefchriebene Schulordnung von 1540 nach feiner
eigenen HandfHrift im Wortlaut getreıt. wiedergeben, wird doch auch
bier jchom das Wwejentliche aus den verfchiedenen Tabulaturen erwähnt
werden müffen. 3 fer dabei im voraus bemerkt, daß die „Strafen“
nichts anderes zur bedeuten Hatten, al3 was in den Heutigen Schulen
die „Tadel“ find. Sie wurden notiert 11nd zwar je nach der geringeren
oder fchwereren Bedeutung mit einer Muzahl von „Silben“. So und
'D viel Silben (von 1 bis 4) bedeutete afjo Die Zahl der Tadel.
Die Fehler, mit denen man gegen die Sefebe der Tabulatur verjtieß,
waren, wie fchon angedeutet, fehr mannigfaltiger Art, und da in der
Sejellichaft der Singer über gevijje Fragen ftet® MeinungsSverjchieden-
heiten herrfchten, fo wurde auch die Tabulatur (am meiften freifich ev]t
im fpäterer Zeit) Gegenftand des Streites, und das Strafenverzeichnis
wurde mehrmals einer NRevifion und Umarbeitung unterworfen.
Von den ung HandjeHriftlich crhaften gebliebenen Tabulaturen oder
Schulordnungen find die im Sahre 1540 feitgeftellte, von Hans Sachs
1560 im Jeinem hHandfchriftlichen Seneralregifter mitgeteilte (fiehe
m Anhang IT) und die im Sahre 1561 revidierte (vom Meifterfinger
und Merker Hang Gtöckler gejchrieben und in Georg Hagers Meifter-
Adederbuch enthalten) in allen wefentlichen Punkten übereinftimmend, nur
daß Slöckler den DVeftinmungen einige für uns fchr nüßliche Erläute-
zungen beigefügt hat, weshalb hier die Beftimmungen nach beiden Schul-
SdMNgEN vereinigt wiedergegeben werden Fönnen. An der Spiße der Schul
ordnung von 1540 fteht Der Saß, daß bein Hauptfingen mur folche
Licder zugelaffen werden, deren Texte der Heiligen Schrift gemäß find.
Ferner: Falfches Latein und faljiche Mamen werden mit einer Silbe
geitrajt. Ungebunden bleibende NReimendungen werden mit vier Silben
geftraft, ausgenommen, wenn Jie in dem gewählten Ton ausdrücklich
die Beftimmung einer „Waife“ haben, alfo gefeblich in der gewijjen
dom des Par’8 zwifjchen den NReimzeilen für fich allein {tehen follen.
MS „Equivoca“, die mit vier Silben zu {trafen find, erflärt Gföckler
jolche Wörter, „die mit einerlei Buchftaben gefchrieben werden“; aljo
das gleiche Wort, welches zweierlei Bedeutung zuläßt. Al8 halbe
Cquivoca galt, wenn zwei KHingende (weibliche) und zwei {tumpfe (nmänn-
(liche) YNeime mit gleicher Stammfilbe in Ddemfelben Gefäß vorkommen.