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Die Bodenleitungen sind doppelt so stark als die
oberirdischen Leitungen zu halten und haben in einer
Kupferplatte von mindestens 1 Im. Oberfläche zu
endigen.
Sehr zweckmäßig für Bodenleitungen und anstatt der
Kupferplatten sind alte Eisenbahnschienen oder Eisen—
rohre, welche entweder wagrecht in die feuchte Erde
oder senkrecht in tiefe, durch den Erdbohrer hergestellte
Löcher eingelassen werden.
Werden Brunnen zu Bodenleitungen benützt, so
darf nur Eisen zu den Erdplatten verwendet werden.
Ist es unmöglich, die Erdplatte bis ins Grundwasser
zu versenken, so suche man die Stelle der Erde, an
welcher die Platte eingegraben ist, durch Zuführung
von Trauf- oder Abfallwasser immer möglichst feucht
zu halten.
Sind dagegen Gas- oder Wasserleitungsröhren vor—
handen, so sind die Bodenleitungen stets an dieselben
anzuschließen. Der Anschluß muß solid durch Blank—
feilen der sich berührenden Metalle und Verloöten
derselben unter Anwendung von Rohrschellen oder
Kupferdrahtumwickelungen hergestellt werden.
Mehrere Ableitungen können zu einer Bodenleitung
vereinigt oder auch getrennt bis an den Erdanschluß
geführt werden.
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B. Prüfung und Untersuchung der Blitzableiter.
Die Untersuchung hat darin zu bestehen, daß man die
gesamte Anlage in aͤllen ihren zugänglichen Teilen einer ge⸗
nauen Besichtigung unterwirft und dabei konstatiert:
1) Höhe, Beschaffenheit und Entfernung der Fangstangen.
2) Beschaffenheit der Spitzen und deren Verbindung mit
den Fangstangen.
Befestigung der Ableitungen mit den Stangen oder
Spitzen und Art der Verbindungen einzelner Lei—
tungsteile.
Materialdimension der Leitungen, sowie Anzahl der
Ableitungen.
Einschluß von gefährlichen Metallmassen an die Blitz—
ableitung.
Außer der genauen Besichtigung ist auch die galvanometrische
Prüfung der oberirdischen Anlage anzuwenden, indem dieselbe
anzeigt, ob überhaupt noch metallische Verbindung vorhauden
ist, weiter sich mittels derselben ein in Folge einer Unterbrechung
entstandener Fehler auffinden läßt.