fullscreen: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

zwei, 1807) wieder zwei den Meisterspruch. Charakteristisch 
ist dabei, wie sich schon wieder eine Tendenz geltend 
macht, Meistersöhne vor andern zu bevorzugen. 
Nachdem nämlich am 20. November und am 2. De- 
zember 1806?) Gesellen mit ihren Meisterrechtsgesuchen 
abgewiesen worden waren, „weil dermalen die Meister- 
schaft ohnehin zu sehr überhäuft wäre und sie durchaus 
über Nahrungsmangel zu klagen hätten“, wird kaum 8 Tage 
später®) ein Gesuch eines Meistersohnes von den Ge- 
schworenen befürwortet. Als ihnen nun das Rugsamt jene 
kürzlich abgegebene Erklärung ins Gedächtniss zurückruft, 
entschliesst man sich, einen Mittelweg einzuschlagen, und 
ihm unter der Bedingung das Meisterrecht zu erteilen, dass 
er innerhalb der nächsten drei Jahre keine selbständige 
Werkstätte eröffnen werde. Dabei verfehlen aber die Ge- 
schworenen nicht, ausdrücklich zu betonen, dass „ein 
Meistersohn ohnehin gegründeten Anspruch auf das Meister- 
recht habe.“ 
Ähnlich liegt die Sache bei einem andern Meistersohn *), 
der auf unbestimmte Zeit „bis etwa die Zeiten sich ändern 
und es auf der Profession mehr zu arbeiten gibt“ keine 
neue Werkstätte errichten darf, unter dieser Bedingung 
dann aber den Meisterspruch erhält. °) 
Trotz alledem ist die Zahl der zünftigen Werkstätten 
mit der Zeit doch bis auf 16 angewachsen,°) wenn man 
len Angaben der Bleistiftmacher Glauben schenken darf. 
Desto wunderbarer erscheint es uns, wenn gerade in 
jener Zeit neuerdings Versuche gemacht werden, die 
auswärts wohnenden Stümpler in die Korporation 
i) Rugsamts-Prot. 10. Febr. f. 47. 10. März f. 83. 
2) Rugsamts-Prot, f. 442, bzw. 455, 
3) Rugsamts-Prot. 11. Dez. 1806. f, 466. 
14) Rugsamts-Prot, 3. Febr. 1807. f. 88. 
5) Rugsamts-Prot. 10. Febr. 1807. f. 47. 
3) Rugsamts-Prot. 20. Nov. 1806. f. 442.
	        
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