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halb im Jahre 1347 die Verordnung ergehen
ließ, daß, wenn er oder das Reich drei oder
mehrere Buürger zu Reichsmünzmeistern haben
würde, nur einer derselben steuerfrei seyn, die
ubrigen aber, wie die andern Bürger, ihre Ab⸗
gaben entrichten sollten.
Auch wurde das Münzrecht, wie andere
zur Reichsvogtey gehörige Rechte, öfters ver—
pfandet. So besaß Konrad Groß, der Stif—
ter des neuen Spitals, das Reichsschultheißen—
amt und das Münzrecht als Pfand. Leopold
Groß verfiel aber so in Schulden, daß Kaiser
Karl der V. im Jahr 1363 veranlaßt wurde,
an den Rath zu schreiben, er solle das Reichs—
münzmeisteramt einlösen, allein es geschah nicht,
und die Großen blieben noch ferner bei diesem
Amte. Endlich verpfändete es doch diese Familie
an Herdegen Valzner, welchem auch Kaiser
Wenzel im Jahre 1306 hierüber die Bestättigung
ertheilte. Später kam es an die Burggrafen
ünd sodann an die Stadt.
Die Haller (Häller) waren in der dama—
ligen Zeit die gewöhnliche Scheidemüͤnze und
hatten ihren Namen von der Stadt Hall in
Schwaben, welche in ihrem Stadtslegel ein Kreuz
und eine Hand hatte. Sie waren bei weitem