Volltext: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

27 
gänzlich auf, und die Gerechtsame derselben 
wurden zum Theil den Burggrafen, zum 
Theil der Stadt übertragen. 
Im Jahre 1265 war Burggraf Friedrich 
uͤber das kaiserliche Landgericht in Nürnberg 
gesetzt. Er wußte es zu bewirken, daß ihm 
vom Kaiser Rudolph J. im Jahr 1273 das Bur g⸗ 
grafthum von Nürnberg nebst mehreren Ge⸗ 
rechtsamen als Mann⸗ und Weiberlehen erblich 
verliehen wurde. 
Kaiser Karl IV. ertheilte im Jahr 1348 
den Burggrafen die Erlaubniß, das Nürn⸗ 
bergische Landgericht mit einem Richter, 
als seinem Stellvertreter, zu besetzen. Nur Rit—⸗ 
ter oder verdiente Bürger konnten Beisitzer 
dieses Gerichts seyn. Das Landgericht selbst 
vurde entweder bei St. Aegydien in Nürn— 
derg, oder in Gostenhof, oder in Stein 
an der Rednitz, oder in Fürth gehalten. 
Die Burggrafen maßten sich in der 
Folge viele Gerechtsame an, wurden aber vom 
Kaiser Karl 1V. und von den Kurfürsten durch 
inen richterlichen Ausspruch im Jahr 1362 in 
hre Schranken zurückgewiesen. 
Im Jahr 1391 errichteten die Burggrafen 
Friedrich der Aeltere, Johann und Fried—
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.