Full text: Handbuch der vorzüglichsten Denk- und Merkwürdigkeiten der Stadt Nürnberg (1. Bd. - 2. Auflage)

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Die Klingenschmiede bildeten im Jah⸗ 
re 1285 schon eine eigene Zunft. Nach einem 
Polizeigesetz vom Jahre 1290, durften sie nur 
Klingen von ächtem Stahl verfertigen. 
Die Loder waren eine Art Weber (Ver⸗ 
fertiger von Wollenzeugen), und schon im Jahre 
1397 führte die Gasse, in welcher sie wohnten, 
ihren Namen, welcher sich bis auf unsere Zeiten 
erhalten hat, aber unrichtiger Weise statt Loder-, 
Lottergasse genannt und geschrieben wird. 
Die Maänteler (Gewandschneider) 
machten die damals keiner Mode unterworfenen 
weiten Mannsröcke, welche nur in sofern ver⸗ 
schieden waren, als der Mann der ihn trug 
kleiner oder größer war, und mit solchen vor⸗ 
räthigen Kleidern wurden bedeutende Geschäfte 
gemacht. Doch strenge Aufsicht übte die Polizei 
darüber aus, der Mänteler durfte kein wan— 
delbares (schlechtes) Gewand machen. Es 
gab zweierlei Sorten davpn, ein geschlachtes 
(feines) und grobes Gewand. 
Das Handwerk der Tuchmacher war in 
der letzten Hälfe des dreizehnten Jahrhunderts 
schon sehr stark. 
Tuchscheerer, Tuchwalker und Wol—⸗ 
lenschlager gab es im Jahre 1285.
	        
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