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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
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Die 322 Branomeldungen im Stadtgebiet wurden veranlaßt durch Großfeuer in 30
Fällen, durch Mittelfeuer in 28 Fällen, durch Kleinfeuer in 1860 Fällen. durch blinden Alarm
n 560 Fällen und durch böswilligen Alarm in 22 Fällen.
12. Gemeindliches Vermittlungsamt.
Allgemeines. Im Berichtsjahr wurden bei dem gemeindlichen Vermittlungsamt ins—⸗
gesamt 3130 Sühneterminsanträge erledigt, und zwar 2854 Anträge wegen Beleidigung,
162 Anträge wegen Körperverletzung, 03 Anträge wegen Bedrohung, 34 Anträge wegen
Hausfriedensbruch und 17 Anträge wegen Sachbeschädigung. Von 1721 Fällen, in denen
die Parteien erschienen waren — einschließlich der zurückgenommenen Fälle — wurden 904
Fälle durch Vergleich und Aufklärung erledigt; das sind 52,50/0.
An Gelobußen wurden erlegt und abgeführt..... 873,50 NM,
an Antragsgebühren wurden eingenommen.... 6045 I.M,
an Schreibgebühren wurden einbezahtt. 1o0I, 60 RM.
Kicht gebührenpflichtig waren infolge Vorlage von Armenrechtszeugnissen 1088 Anträge.
Die gebührenfreien Anträge haben sich gegen das Vorjahr um mehr als das Doppelte vermehrt.
In etwa 2090 Fällen erfolgte Beratung der Parteien, welche zum Teil von Stellung
der Klagen wegen Aussichtslosigkeit ooer wegen zweifelhaften Erfolges Abstand genommen
haben, und welche zum anderen Teil die Ausstellung von Armenrechtszeugnissen nicht bean—
ragen wollten.
13. Städtische Rechtsauskunftsstelle.
Tätigkeit. Die Zahl der Besucher der Rechtsauskunftsstelle betrug im Jahre 1925:
3306, 0. i. 48 durchschnittlich für den Cag. Gegenüber dem Vorjahr — mit insgesamt
2043 Besuchern, o6. i. 44 Personen täglich — war also eine Steigerung der Inanspruch—
iahme zu verzeichnen.
Das Arbeitsgebiet ist im wesentlichen unverändert geblieben. Wenn auch aus
Steuer-Versicherungs- und Arbeitsrecht Auskünfte nicht mehr gegeben werden und auch das
Tempo der Gesetzgebungsmaschine in den letzten Jahren erheblich nachgelassen hat, so sind
doch einige Gebiete, vor allem der ganze Kompler der Aufwertungsfragen. neu hinzugetreten
und wiegen bei weitem die abgestoßenen Gebiete auf.
Häufig mußte die Rechtsauskunftsstelle im Berichtsjahr vor leichtfertigen Geschäfts—
gründungen, unüberlegter Darlehenshingabe, schwindelhaften Anzeigen usw. warnen und konnte
dadurch manchen vor Schaden bewahren.
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VIII. Besondere soziale Fürsorge und
Wohlfahrtspflege.
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1. sStädtisches Wohlfahrtsamt.
a) Gesamtverwaltung des Wohlfahrtsamtes im allgemeinen.
Grundsätzliches über die Fürsorgepflicht. In Ergänzung der Reichsgrundsätze
über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 1924 erging am
7. September 1925 folgende Verordnung des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers
zes Innern, die als 8 332 hinter 8 33 eingefügt wurde: