Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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In einer längeren, Fürth betreffenden Notız:... Und die- 
weiln ye das deppichweben und machen so gar sehr gen 
Fürth hinab kommen, ist befolhen, [7 a] mit allem fieiß zu be- 
denckhen, wie dasselbig gestreumbt deppichmachen wider 
herein in diese statt zu bringen sein mug. 
1355. [1594, IX, 2 a] 15. November 1594: 
Dieterichen Holdermans, goldschmidts, Schuld- 
sache gegen Ludtwigen Rueden, gewesnen reutterhauptmann, 
betreffend. 
1356. [54 a] 10. Dezember 1594: 
Ein weiterer Ratsverlaß uber diesen Gegenstand. 
135%. [1594, IX, 2. Abt. 1 b] 15. November 1594: 
Auf Dieterichen Holdermans, goldtschmidts, aber- 
mals suppliciren soll man Bernharden Försten und sein weib, 
so sich zu Brünn auffhalten, noch ein mahl anhero citiren und 
dem rathe zu gemeltem Brünn schreiben und ihre w. ersuchen, 
das sie bede diese beclagte eheleut verpflichten wollen, das sie 
sich in einer benanten zeytt hero stellen und dem cleger antwortt 
geben wollen. 
1358. [1594, IX, 12 a] 20. Nov. 1594: Friderich Neydel, 
“ormschneider, sagt seın Bürgerrecht auf. 
1359. [1594, X, 12 b] 18. Dezember 1594: 
Wegen des Cornelii Caymoxen und Melchior Cate- 
rals, beder bürger hie, suppliciren, weiln sie ihren debitorn als 
den Jacoben Willig, schottenkremer, tanquam vagabundam perso- 
nam nirgendt zu betretten wissen und derselbig durch einen potten 
etliche wahren alhie einkauffen lassen, dzese Waaren mıt Beschlag 
belegen zu dürfen, soll man Bedenken einfordern. 
1360. [16 b] 19. Dezember 1594: 
Eın weiterer Ratsverlaß über diesen Gegenstand. Dem 
Gesuch wird nıcht stattgegeben, da die betreffenden Waaren 
noch nıcht bezahlt sınd und der Verkäufer, Conrad von Kempen, 
selbst klagbar geworden ıst und die Waaren wieder haben will. 
1361. [1594, X, 15 b] An weylundt Sebaldt Pühels%), 
goldtschmidts seligen, statt soll man zu einem hauptman den 
erberen Carol Haller annemmen. 
1362, [1594, X, 35 bl 3. Tanuar 1595: 
!) Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 441 (1566). Rosenberg Nr. 1238.
	        
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