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und gewohndheit unfer3 hHantwerks haben wir zu MWurzburk
jo ftethaftig, al® manz in andern ftetten halten mad.”
Bon den Nürnberger Gefellen, deren gar mandhe in Würzburg
arbeiteten, hätten fie doch auch Keinen aufgetrieben 1°. €
it nicht unwahr[Geinligd, daß der Differenzpunkt die Frage
ver fechsjährigen Lehrzeit mar. Die Ausnugung der Weiber-
arbeit und die lange Dauer der Lehrzeit fiherten den
Nürnberger Meiftern im Wettbewerb einen Borjprung. Sie
verfperrten die Bahn zum Meifterrecht und produzierten
wohlfeiler al8 die, die Feine Frauen befchäftigten !°?. Aber
auch die Gefellen wehrten fidH offenbar gegen die Be[HÄftigung
weiblicher Arbeitäfräfte, die ihnen durch ihre Konkurrenz den
Nahrunasfpielraum verengten.
Unmittelbar die Gefellen berührt eine Reihe von Schrift-
ftücken, au8 denen hervorgeht, wie Iharf die Handwerkspolizei
gehandhabt wurde, und wie thatfräftig Die Sejellen für
Wahrung ihrer Standesechre einzutreten wußten 1°, Sin
Secklergejell, der vordem zu Nürnberg gearbeitet, Linhart
Ulman von Bretten, {Oreibt aus Schwäbijh Hal am
14. Suni 1535 an Mieifter und SGefellen des Nürnberger
Secklerhandwerk3, wegen einer Schuld von fünf Basen Habe
ihn der Gläubiger beim Handwerk zu Hal angezeigt, „und
mich Dar durch vermeint umb mein hHantwerk fo id) redlich
gelernt hab zu bringen und auf zutreiben.“ Sr legt den
Sachverhalt dar und fOHickt das Geld zurüd. Sin Laufbrief
der Regensburger Sedlergefellen an die Seclergejelen] haften
vom 11. Januar 1540 hat offenbar in Nürnberg feine Cr-
(edigung gefunden. Die Regensburger JHreiben:
Unfern freundliden Gruß und willigen Dienft, ehrfame, liebe Ge:
jellen. Wir thuen euch zu wifjen, daß ein Secflergefell bei euch arbeiten
toll. Nennt fi Jacob Baur von Dinkelsbühl und Hat gearbeitet zu
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