fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

12 
Einleitung. 
haben lange Zeit hindurch Anlafs zu erbitterten Reibereien gegeben, bis 
im Jahre 1420 die Bayern das feste Haus erstürmten und verbrannten. 
Da endlich entschlofs sich der zur Zeit regierende Burggraf Friedrich, 
den viel umstrittenen Besitz preiszugeben. Durch seine Belehnung mit 
der Mark Brandenburg waren ihm im Norden neue, gröfsere Aufgaben 
gestellt worden. Um sich die dazu nötigen aufserordentlichen Geldmittel 
zu verschaffen, verkaufte er 1427 alle seine Rechte an der Burg samt den 
zu ihr gehörigen Zinsen, Gülten und Gefällen in Nürnberg, Wöhrd, Buch, 
Schnepfenreut, Höfles, Schniegling und im Sebalderwalde um eine be- 
deutende Summe an die Stadt. Einige aus dem Kaufvertrag entspringende 
Meinungsverschiedenheiten wurden 1431 beglichen, und im Jahre darauf 
ging endlich als letztes der in Nürnberg gelegenen burggräflichen Lehen 
„der Hasen Behausung“ unter der Veste in den Besitz der Stadt über, 
sodafs nunmehr der gesamte Grund und Boden innerhalb der Ringmauer, So- 
fern er nicht der königlichen Gewalt oder der geistlichen Immunität unterlag, 
der unmittelbaren und ausschliefslichen Herrschaft der Stadt offenstand. 
Lagen hiernach die staatsrechtlichen Verhältnisse in Nürnberg selbst 
seit dem Jahre 1427 verhältnismäfsig einfach, so waren sie drauflsen vor 
den Thoren um so verworrener. Der Sturz der Hohenstaufen hatte hier 
sozusagen staatlich einen leeren Raum geschaffen, in dem die zunächst 
interessierten Territorialgewalten, darunter auch Nürnberg, sich vergeb- 
lich bemühten, neue lebensfähige Staatskörper zu schaffen. KRechtlich 
gründete sich der Einflufs der Stadt in ihrer unmittelbaren Umgebung 
vor allem auf die energisch geltend gemachte Befugnis, alles zu ver- 
hindern, was geeignet war, den bestehenden Rechtszustand zu ihrem 
Nachteile zu verändern. ‚Insbesondere unterlag ihrem Einspruchsrecht die 
Neuanlage von Befestigungen und festungsähnlichen Bauwerken, welche 
einem Angriff auf ihre Mauern Vorschub leisten konnten. Aber auch der 
Errichtung neuer Handelsstätten oder ungewohnter Gewerbebetriebe, von 
denen eine nachteilige Einwirkung auf ihre eigenen Wirtschaftsinteressen 
zu besorgen war, vermochte sie rechtskräftig zu wehren. Die rechtliche 
Grundlage der Polizeihoheit, die sie auf diese Weise über ihre Umgebung 
ausübt, kann freilich fast in jedem einzelnen Fall dadurch in Frage 
gestellt werden, dafs die beanstandete Neuerung als Ausflufs eines alther- 
gebrachten Rechtes in Anspruch genommen wird. Wenn dies geschah, 
stand Rechtsanspruch gegen Rechtsanspruch, und die Stadt mufste ent- 
weder kämpfen oder kompromittieren. Starke Nachbarn konnten unter 
solchen Umständen recht unbequem werden, und solche besafs Nürnberg 
vor allem in den 1417 zu Markgrafen von Brandenburg erhobenen 
hohenzollerschen Burggrafen. Seit dem Kaufvertrage vom Jahre 1427 
«79; 
nf 
NW 
Affe 
all 
nWIS 
der 
Rar 
haf 
all( 
Se 
em 
m 
yto 
Yı 
‘w 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.